Februar 2016

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

Arbeitsvertragsrecht

Vertrauensarbeitszeit steht Arbeitszeitkonto nicht entgegen

BAG zu Annahmeverzug und Betriebsrisiko

Befristungsrecht

Sachgrundbefristung von Arbeitsverträgen mit Profi-Fußballern

Betriebsverfassungsrecht

Umkleidezeit ist in bestimmten Fällen mitbestimmungspflichtige Arbeitszeit

Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

Datenschutz

Zulässige Auswertung des Browserverlaufs des Dienstrechners

Europarecht

Grundrechtskonforme Altersgrenze für Piloten?

Gleichbehandlung

Altersgrenzen in einem Pensionssystem für Beamte können nach Art. 6 Abs. 2 der RL 2000/78/EG gerechtfertigt sein

Altersdiskriminierende Anrechnung von Entgelterhöhungen

Unterbliebene Einladung zu Vorstellungsgespräch begründet nicht stets Vermutungswirkung des § 22 AGG

Insolvenz

Anwendbarkeit der Insolvenzschutz-Richtlinie bei Auseinanderfallen von satzungsmäßigem und tatsächlichem Sitz einer Gesellschaft

Zur Anfechtbarkeit von Zahlungen gem. § 134 InsO

Kündigung/Kündigungsschutz

Kein wirksamer, formularmäßiger Klageverzicht infolge vertraglicher Pflicht des Arbeitgebers zu inhaltlich bestimmter Zeugniserteilung

Kein Verzicht auf Änderungskündigung aufgrund unterlassener Rückgruppierung wegen Zeitablaufs

Erklärung des Arbeitnehmers über vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bedarf der Schriftform

Keine Pflicht des Veräußerers zur Sondierung einer Gestellungsmöglichkeit, um außerordentliche betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden

Prozessuales

Befristung von Lehrpersonal an Europäischen Schulen unterliegt nicht der deutschen Gerichtsbarkeit

Keine Postulationsfähigkeit von Rechtsbeiständen vor Landesarbeitsgerichten

Sozialrecht

Unionsbürger können während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts von Sozialleistungen ausgeschlossen werden

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Kein Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft gegen Anwendung eines fremden Tarifvertrags auf ihr nicht Angehörende

Urlaubsrecht

Nur Teilurlaubsanspruch im Jahr der Einstellung, wenn das Arbeitsverhältnis am 1.7. beginnt

C. Literatur

Allgemein

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Jahre 2014

Die Entwicklung des Arbeitsrecht 2015 – Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie prozessuale und kollektivrechtliche Fragestellungen

Internationalrechtliche Regulierung des Whistleblowing – Anpassungsbedarf im dt. Recht – Teil 1

Internationalrechtliche Regulierung des Whistleblowing – Anpassungsbedarf im dt. Recht – Teil 2

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat – Entgeltliche Arbeitsfreistellung für das Aufsichtsratsamt und Kollision mit dem Betriebsratsamt

Ausbeutung in der Lieferkette – Der Modern Slavery Act und seine Anwendung auf deutsche Unternehmen –

Umsetzung der arbeits-und sozialrechtlichen Vorhaben der großen Koalition – Bestandsaufnahme 2016

Syndikusrechtsanwalt – der (un)abhängige Rechtsallrounder mit der besonderen Lizenz

Die Anforderungen an den neuen Syndikusrechtsanwalt – ein Beitrag zum Unternehmensjuristenkongress 2016 des BUJ e.V.

15. NZA Jahrestagung 2015

Arbeitnehmerhaftung

Entwicklungen bei der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung

Arbeitnehmerüberlassung

Illegale Arbeitnehmerüberlassung identifizieren – Kriterienkatalog als Lösung?

Arbeitskampfrecht

Hessen streikt – 15 Jahre Arbeitskampfrechtsprechung am Hessischen LAG

Arbeitsvertragsrecht

Der Versetzungsvorbehalt im Arbeitsvertrag – eine „Spielwiese“ für Arbeitgeber?

Umkleidezeiten als Arbeitszeit

Institutioneller Schutz und individueller Freiraum – Die Novellierung der Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Urteil des BVerwG vom 26.11.2014

Soziale Schieflagen – Mangelnde Berücksichtigung in der Rechtsprechung des BAG

Der inhaftierte Arbeitnehmer – individualrechtliche Folge

Arbeitsschutzrechtliche Pflicht zur Bezahlung von Umkleidezeit bei der Verwendung von Schutzausrüstungen?

Betriebliche Altersversorgung

Wegfall der Anpassungspflicht bei Pensionskassen- und Direktversicherung – auch rückwirkend?

Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2016

Betriebsübergang

Umstrukturierungsrechtliche Fragen des Carve-out unter Verwendung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft

Betriebsverfassungsrecht

Planung und Durchführung einer Betriebsänderung während der Beteiligung des Betriebsrats – Wertungen zu Interessenausgleich und Nachteilsausgleich

§ 87 BetrVG als Hilfsinstrument des Betriebsrats zur Zustimmungsverweigerung bei Einstellungen? – Gefahr für die Zeitarbeit?

Betriebsverfassungsrechtliche Fragen bei konzerninterner Entsendung von Arbeitnehmern in Inlandsbetriebe

Datenschutz

Interne Ermittlungen des Arbeitgebers und Auskunftsgrenzen des Arbeitnehmers

Kündigung/Kündigungsschutz

Ist die Altersgruppenbildung bei der Sozialauswahl noch zu retten?

GmbH-Geschäftsführer und Massenentlassungen

AGG und Kündigungsschutz – das BAG und die diskriminierende Kündigung

Altersdiskriminierende Kündigung im Kleinbetrieb

Mindestlohn

Ein Jahr Mindestlohn – ein Update

Ein Jahr gesetzlicher Mindestlohn – gelöste und ungelöste Rechtsprobleme

Mindestlohn ohne Arbeit – Gilt das MiLoG auch für Entgeltschutzansprüche?

Prozessuales

Verfahrensbevollmächtigte als Kampfgefährten – Prozessvertretung im Arbeitskampf

Sozialrecht

Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung wegen der Tarifunfähigkeit der CGZP

Die sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Tarifunfähigkeit der CGZP – das BSG bringt (ein wenig) Licht ins das Dunkel

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Schnellverfahren ohne Prognose? - Kritische Anmerkungen zur Feststellung der Tarifunfähigkeit der NAG

Handwerk ohne Tarif? – Zur Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft in Handwerksinnungen

D. Entscheidungsbesprechungen

 

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A. Gesetzgebung

Öffentliche Konsultation im Rahmen der Evaluierung der Nachweisrichtlinie (RL 91/533/EWG)

Meldung der EU-Kommission vom 27.1.2016

Im Rahmen der Evaluierung der Richtlinie 91/533/EWG über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (Nachweisrichtlinie) führt die Kommission vom 26.1.2016 bis zum 20.4.2016 eine öffentliche Konsultation durch, an der sich alle interessierten Parteien sowie Bürgerinnen und Bürger über einen Online-Fragebogen beteiligen können.

(tk)

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)

Pressemitteilung des BMAS vom 13.2.2016

Das Bundeskabinett hat am 13.2.2016 einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des BGG beschlossen. Durch den Gesetzentwurf soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessert und die Wirkung des Gesetzes erhöht werden. Grundlage des Entwurfs ist die UN-Behindertenrechtskonvention.

(tk)

Gesetzentwürfe zur Änderung des SGB II und des SGB III

Pressemitteilung des BMAS vom 3.2.2016

Das Bundeskabinett hat am 3.2.2016 zwei Reformen im Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende und im Recht der Arbeitsförderung beschlossen. Das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II (Rechtsvereinfachung) sieht in erster Linie Vereinfachungen im Leistungs- und Verfahrensrecht des SGB II vor. Eine wichtige materielle Änderung enthält das Gesetz für Auszubildende. Diese sollen künftig auch die Möglichkeit haben, unter Anrechnung von Ausbildungsvergütung und Ausbildungsförderung aufstockend Arbeitslosengeld II zu erhalten.
Das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) soll die Instrumente der beruflichen Weiterbildung im SGB III stärken, die auch im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anwendung finden sollen. Mit dem Gesetzentwurf soll der Zugang von gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Langzeitarbeitslosen zu einer abschlussbezogenen Weiterbildung verbessert werden. Der Entwurf beinhaltet u.a. eine Weiterbildungsprämie zur Stärkung der Motivation und des Durchhaltevermögens der Teilnehmenden, flexiblere Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie einen schnelleren Zugang zur beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Transfergesellschaften, die von Restrukturierungsmaßnahmen betroffen sind.

(tk)

Beschlüsse des Bundestages

151. Sitzung, 27.1.2016: Keine relevanten Beschlüsse.

152. Sitzung, 28.1.2016: Keine relevanten Beschlüsse.

153. Sitzung, 29.1.2016:

  • Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt und mehr Beschäftigung“ und Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 18/7363)

154. Sitzung, 17.2.2016: Keine relevanten Beschlüsse.

155. Sitzung, 18.2.2016: Keine relevanten Beschlüsse.

156. Sitzung, 19.2.2016: Keine relevanten Beschlüsse.

157. Sitzung, 24.2.2016: Keine relevanten Beschlüsse.

(tk)

Beschlüsse des Bundesrates

941. Sitzung, 29.1.2016:

  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zum Ersten Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (BR-Drs. 2/16)
  • Beratung über den Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig-Holstein zur vollständigen paritätischen Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen und Überweisung des Antrags an Ausschüsse (BR-Drs. 40/16)

(tk)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

Teil I Nr. 4-9:

  • Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print und zur Aufhebung der Flexografen-Ausbildungsverordnung vom 5.2.2016 (BGBl. I Nr. 7, S. 175)
  • Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin vom 8.2.2016 (BGBl. I Nr. 7 , S. 179)

Teil II Nr. 3-5:

Keine relevanten Veröffentlichungen.

(tk)

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) Ausgaben L 017 bis L 051

Keine relevanten Veröffentlichungen.

(tk)

B. Rechtsprechung

Arbeitsvertragsrecht

Vertrauensarbeitszeit steht Arbeitszeitkonto nicht entgegen

BAG, Urteil vom 23.9.2015 – 5 AZR 767/13 – Leitsatz

Die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit steht weder der Führung eines Arbeitszeitkontos entgegen noch schließt sie die Abgeltung eines aus Mehrarbeit des Arbeitnehmers resultierenden Zeitguthabens aus.

(mm)

BAG zu Annahmeverzug und Betriebsrisiko

BAG, Urteil vom 23.9.2015 – 5 AZR 146/14 – Leitsätze

Wird dem Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung unmöglich, bestimmt sich die Rechtsfolge für seinen Vergütungsanspruch nach § 615 BGB, wenn sich der Arbeitgeber bei Eintritt der Unmöglichkeit im Annahmeverzug befindet, ansonsten nach § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB.
Risiko des Arbeitsausfalls i.S.v. § 615 Satz 3 BGB meint das von der Rechtsprechung entwickelte Betriebsrisiko. Dies ist das Risiko des Arbeitgebers, seinen Betrieb betreiben zu können.

(mm)

Befristungsrecht

Sachgrundbefristung von Arbeitsverträgen mit Profi-Fußballern

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.2.2016 – 4 Sa 202/15 – Pressemitteilung vom 17.2.2016

Die Befristung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG). Ein solcher Sachgrund kann bei Lizenzspielern in der Eigenart der Arbeitsleistung (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG) begründet sein.

(mm)

Betriebsverfassungsrecht

Umkleidezeit ist in bestimmten Fällen mitbestimmungspflichtige Arbeitszeit

BAG, Beschluss vom 17.11.2015 – 1 ABR 76/13 – Leitsätze

Die betriebliche Arbeitszeit iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG kann die Zeiten für das An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung umfassen. Um eine solche handelt es sich, wenn die Arbeitnehmer im öffentlichen Raum aufgrund der Ausgestaltung ihrer Kleidungsstücke ohne Weiteres als Angehörige ihres Arbeitgebers erkannt werden können.

(mm)

Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

BAG, Urteil vom 18.11.2015 – 5 AZR 491/14 – Leitsätze

Eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit muss die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten so deutlich regeln, dass diese für die Arbeitnehmer zuverlässig zu erkennen sind. Erforderlich sind mindestens die Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Regelung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer.

(mm)

Datenschutz

Zulässige Auswertung des Browserverlaufs des Dienstrechners

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.1.2016 – 5 Sa 657/15 – Pressemitteilung Nr. 9/16

Der Arbeitgeber ist berechtigt, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners eines Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Die Verwertung der so erlangten personenbezogenen Daten ist statthaft, weil das Bundesdatenschutzgesetz eine Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs zur Missbrauchskontrolle auch ohne eine Einwilligung erlaubt und der AG im Streitfall mit anderen Mitteln den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nicht nachzuweisen vermochte.

(mm)

Europarecht

Grundrechtskonforme Altersgrenze für Piloten?

BAG, Beschluss vom 27.1.2016 – 5 AZR 263/15 (A) – Pressemitteilung Nr. 4/16

Der Fünfte Senat des BAG hat den EuGH nach Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über die Europarechtskonformität von in EU-Normen vorgesehenen Altersgrenzen für Piloten ersucht. Insbesondere hat er dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Regelung, nach der Inhaber einer Pilotenlizenz, die das Alter von 65 Jahren erreicht haben, nicht als Piloten eines Luftfahrzeugs im gewerblichen Luftverkehr tätig sein dürfen, mit Art. 21 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 der GrCH vereinbar ist.

(mm)

Gleichbehandlung

Altersgrenzen in einem Pensionssystem für Beamte können nach Art. 6 Abs. 2 der RL 2000/78/EG gerechtfertigt sein

EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 25.2.2016 – Rs. C-159/15 „Lesar“

Nach österreichischem Recht werden die Beschäftigungszeiten, die ein Beamter vor Vollendung des 18. Lebensjahrs zurückgelegt hat, für die Gewährung eines Pensionsanspruchs und die Berechnung der Pensionshöhe nicht berücksichtigt. Nach Ansicht des Generalanwalts Bot kann eine solche Regelung nach Art. 6 Abs. 2 RL 2000/78/EG gerechtfertigt werden, sofern sie die einheitliche Festsetzung einer Altersgrenze für die Mitgliedschaft in einem Pensionssystem für Beamte und für den Bezug einer Altersrente gewährleisten soll. Bei einem Pensionssystem für Beamte handele es sich um ein „betriebliches System der sozialen Sicherheit“, so dass Art. 6 Abs. 2 der RL 2000/78/EG einschlägig sei.

(tk)

Altersdiskriminierende Anrechnung von Entgelterhöhungen

BAG, Urteil vom 18.2.2016 – 6 AZR 700/14 – Pressemitteilung Nr. 9/16

Eine tarifvertragliche Differenzierung bei der Anrechnung von allgemeinen Entgelterhöhungen auf Einkommenssicherungszulagen (hier nach § 6 Abs. 3 S. 2 lit. a) TV UmBw) nach dem Lebensalter ist gem. § 7 Abs. 2 AGG unwirksam. Ein legitimes Ziel i.S.d. § 10 AGG, das eine derartige Benachteiligung rechtfertigen könnte, ist nicht ersichtlich.

(mm)

Unterbliebene Einladung zu Vorstellungsgespräch begründet nicht stets Vermutungswirkung des § 22 AGG

ArbG Karlsruhe, Urteil vom 26.1.2016 – 2 Ca 425/15 – Leitsatz

Eine unterbliebene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch führt bei einer wiederholten Bewerbung nicht die Vermutungswirkung des § 22 AGG herbei, wenn der Bewerber kurz zuvor an einem Vorstellungsgespräch teilgenommen hatte.

(mm)

Insolvenz

Anwendbarkeit der Insolvenzschutz-Richtlinie bei Auseinanderfallen von satzungsmäßigem und tatsächlichem Sitz einer Gesellschaft

EuGH, Urteil vom 25.2.2016 – Rs. C-292/14 „Stroumpoulis u.a.“ – Pressemitteilung Nr. 19/16

Wenn eine Gesellschaft, die ihren satzungsmäßigen Sitz in einem Drittstaat, ihren tatsächlichen Sitz aber in einem Mitgliedstaat hat, von einem Gericht dieses Mitgliedstaats für zahlungsunfähig erklärt wurde, ist die Richtlinie 80/987/EWG auf Seeleute anwendbar, die in dem Mitgliedstaat wohnen und dort von der Gesellschaft angeheuert wurden, um als Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs zu arbeiten, das im Eigentum der Gesellschaft steht und die Flagge des Drittstaats führt.

(tk)

Zur Anfechtbarkeit von Zahlungen gem. § 134 InsO

BAG, Urteil vom 17.12.2015 – 6 AZR 186/14 – Leitsätze

Zahlungen, die im Rahmen eines wirksam geschlossenen Arbeitsverhältnisses als Gegenleistung für die geleistete Arbeit vorgenommen werden, sind grundsätzlich entgeltlich und damit nicht nach § 134 InsO anfechtbar.
Entgeltlich sind auch Zahlungen, die aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Bestimmungen erfolgen, die unter Durchbrechung des Grundsatzes "kein Entgelt ohne Arbeit" eine Entgeltzahlungspflicht ohne Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vorsehen. Eine Zahlung in Erfüllung einer vergleichsweise vereinbarten Freistellung ist in der Regel ebenfalls entgeltlich und damit nicht nach § 134 InsO anfechtbar.

(mm)

Kündigung/Kündigungsschutz

Kein wirksamer, formularmäßiger Klageverzicht infolge vertraglicher Pflicht des Arbeitgebers zu inhaltlich bestimmter Zeugniserteilung

BAG, Urteil vom 24.9.2015 – 2 AZR 34//14 – Leitsatz

Die in einer Abwicklungsvereinbarung vom Arbeitgeber übernommene Verpflichtung, dem Arbeitnehmer ein Zeugnis mit einer näher bestimmten (überdurchschnittlichen) Leistungs- und Führungsbeurteilung zu erteilen, stellt keinen Vorteil dar, der geeignet wäre, die mit dem Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verbundene unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB auszugleichen.

(mm)

Kein Verzicht auf Änderungskündigung aufgrund unterlassener Rückgruppierung wegen Zeitablaufs

BAG, Urteil vom 24.9.2015 – 2 AZR 680/14 – Leitsätze

Wenn der Arbeitgeber von einer „Rückgruppierung“ in der für den Arbeitnehmer erkennbaren Annahme absieht, sie sei wegen Zeitablaufs unzulässig, verzichtet er damit nicht auf das Recht, eine entsprechende Änderungskündigung zu erklären. Auch wird das Vertrauen des Arbeitnehmers, eine „Rückgruppierung“ werde nicht erfolgen, für die Zukunft regelmäßig nicht nach § 242 BGB geschützt.

(mm)

Erklärung des Arbeitnehmers über vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bedarf der Schriftform

BAG, Urteil vom 17.12.2015 – 6 AZR 709/14 – Leitsätze

Ein Abwicklungsvertrag kann für den Arbeitnehmer die Möglichkeit vorsehen, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären. Eine solche Erklärung bedarf jedoch gemäß § 623 BGB zwingend der Schriftform.

(mm)

Keine Pflicht des Veräußerers zur Sondierung einer Gestellungsmöglichkeit, um außerordentliche betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden

BAG, Urteil vom 24.9.2015 – 2 AZR 562/14 – Leitsätze

Der scheinbar nur den Betriebserwerber betreffende Antrag eines Arbeitnehmers festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund eines Betriebsübergangs zum Erwerber besteht, kann zugleich gegen den Betriebsveräußerer gerichtet sein.
Hat nach dem möglichen Betriebsübergang der Veräußerer das Arbeitsverhältnis gekündigt und hat der Arbeitnehmer deshalb gegen ihn hilfsweise Kündigungsschutzklage erhoben, handelt es sich bei dieser in einem solchen Fall um eine objektive Eventualklage innerhalb eines zum Veräußerer bereits unbedingt bestehenden Prozessrechtsverhältnisses. Eine in subjektiver Hinsicht bedingte - unzulässige - Klagehäufung liegt dann nicht vor.
Ein Arbeitgeber, der keine eigenen Arbeitnehmer mehr beschäftigten will, ist zur Vermeidung einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht verpflichtet, die Möglichkeit einer „Gestellung“ des betreffenden Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitgeber zu sondieren.

(mm)

Prozessuales

Befristung von Lehrpersonal an Europäischen Schulen unterliegt nicht der deutschen Gerichtsbarkeit

BAG, Urteil vom 12.8.2015 – 7 AZR 930/11 – Leitsätze

Die deutsche Gerichtsbarkeit ist von der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Befristung eines vom Direktor einer Europäischen Schule mit einem Lehrbeauftragten abgeschlossenen Arbeitsvertrags ausgeschlossen. Zur Entscheidung berufen ist die Beschwerdekammer bei den Europäischen Schulen.

(mm)

Keine Postulationsfähigkeit von Rechtsbeiständen vor Landesarbeitsgerichten

BAG, Urteil vom 18.6.2015 – 2 AZR 58/14 – Leitsatz

Ein Rechtsbeistand ist vor dem Landesarbeitsgericht nicht postulationsfähig, auch wenn er Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist.

(mm)

Sozialrecht

Unionsbürger können während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts von Sozialleistungen ausgeschlossen werden

EuGH, Urteil vom 25.2.2016 – Rs. C-299/14 „Garcia-Nieto u.a.“ – Pressemitteilung Nr. 18/16

Das Unionsrecht steht einer Regelung nicht entgegen, nach der Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts vom Bezug bestimmter „besonderer beitragsunabhängiger Geldleistungen“ (z.B. vom Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II) ausgeschlossen werden. Der EuGH hat damit die deutsche Rechtslage bestätigt.

(tk)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Kein Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft gegen Anwendung eines fremden Tarifvertrags auf ihr nicht Angehörende

ArbG Berlin, Urteil vom 16.12.2015 – 21 Ca 11278/15 – Pressemitteilung Nr. 5/16

Die Koalitionsfreiheit berechtigt eine Gewerkschaft nicht, die Anwendung eines Tarifvertrags einer anderen Gewerkschaft auf Arbeitnehmer zu verhindern, die der die Unterlassung verlangenden Gewerkschaft nicht angehören.

(mm)

Urlaubsrecht

Nur Teilurlaubsanspruch im Jahr der Einstellung, wenn das Arbeitsverhältnis am 1.7. beginnt

BAG, Urteil vom 17.11.2015 – 9 AZR 179/15 – Leitsatz

Wird ein Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1. Juli eines Jahres begründet, kann der Arbeitnehmer in diesem Jahr nach § 4 BUrlG keinen Vollurlaubsanspruch erwerben.

(mm)

C. Literatur

Allgemein

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Jahre 2014

Prof. Dr. Michael Worzalla, Düsseldorf, ZfA 2015, 523-653

Der Autor gibt in seinem Beitrag einen umfassenden Überblick über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Jahre 2014. Dabei geht er nicht nur auf Entscheidungen ein, welche für viel Aufsehen gesorgt haben, sondern widmet sich auch auf den ersten Blick weniger bedeutsamen Entscheidungen.

(tl)

Die Entwicklung des Arbeitsrecht 2015 – Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie prozessuale und kollektivrechtliche Fragestellungen

RA Dr. Frank Zundel, Mosbach/Sinsheim, NJW 2016, 292-298

Der Verfasser widmet sich der Judikatur zu zahlreichen Aspekten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, zu prozessualen Fragen sowie kollektivrechtlichen Problemen

(ja)

Internationalrechtliche Regulierung des Whistleblowing – Anpassungsbedarf im dt. Recht – Teil 1

Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M., Bremen, AuR 2016, 4-9

In dem Beitrag analysiert der Verfasser das deutsche Recht bezüglich des Whistleblowings und stellt fest, dass insbesondere im Arbeits- und Strafrecht lediglich eine fragmentarische Regelung bestehe. Sodann werden einige internationalrechtliche Regelungsinitiativen besprochen, wie beispielsweise der Anti-Korruptionsplan der G20 und Vorhaben des Europarats.

(ja)

Internationalrechtliche Regulierung des Whistleblowing – Anpassungsbedarf im dt. Recht – Teil 2

Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M., Bremen, AuR 2016, 48-56

Als Fortsetzung seines Beitrags aus AuR 2016, 4 ff., erörtert der Verfasser, ob die Bundesrepublik Deutschland wegen internationaler Verpflichtungen Whistleblower schützen muss. Um diese Frage zu beantworten, werden zahlreiche völkerrechtliche Verträge, wie beispielsweise die UN-Konvention gegen Korruption, das ILO-Übereinkommen 158 oder Europäische Antikorruptionskonventionen, untersucht. Gemessen an den Pflichten aus diesen Verträgen sieht der Autor gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf zum Schutz von Whistleblowern. Unter anderem müsse ein Whistleblower, der zum Schutze öffentlicher Belange handelt, unabhängig von seinem Status als AN, AG, oder ähnlichem geschützt werden. Auch müsse reguliert werden, wann beim Whistleblowing im Arbeitsverhältnis die öffentlichen Belange das Geheimhaltungsinteresse überwiegen.

(ja)

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat – Entgeltliche Arbeitsfreistellung für das Aufsichtsratsamt und Kollision mit dem Betriebsratsamt

RAe Dr. Andreas Schönhöft/Nabil Oelze, LL.M., Hamburg, NZA 2016, 145-149

Die Verfasser beleuchten die Problematik, ob AN, die Mitglied eines Aufsichtsrates sind, einen Anspruch auf entgeltliche Arbeitsfreistellung beziehungsweise auf Kompensation des Arbeitsentgeltverlusts haben. Eingangs werden die verschiedenen in der Literatur vertretenen Ansichten zum möglichen Anspruch auf entgeltliche Arbeitsfreistellung kurz zusammengefasst, um sodann eine eigene Stellungnahme zu entwickeln. Unter anderem wegen des Begünstigungsverbots aus § 78 BetrVG sei es ausgeschlossen, Betriebsratsmitgliedern, die gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder sind, eine entgeltliche Arbeitsfreistellung zu gewähren. Letztlich sei die Aufsichtsratstätigkeit keine Arbeitsleistung, die der Vergütungspflicht unterliege. Um die Benachteiligung von AN im Aufsichtsrat zu vermeiden, müsse der AG lediglich eine angemessene Kompensation leisten.

(ja)

Ausbeutung in der Lieferkette – Der Modern Slavery Act und seine Anwendung auf deutsche Unternehmen –

Patrick Doris/RA Dr. Mark Zimmer, London/München, BB 2016, 181-183

Mit dem Modern Slavery Act aus 2015 beabsichtige der britische Gesetzgeber, moderne Sklaverei zu verhindern, indem er Unternehmen weitreichende Transparenzpflichten auferlegt, die dazu führen sollen, dass der Käufer leicht einsehen kann, unter welchen Arbeitsbedingungen die Kaufsache hergestellt und geliefert wurde. Als zentrale Norm des Gesetzes machen die Verfasser § 54 aus, nach dem Unternehmen jährlich eine Erklärung veröffentlichen müssen, aus der hervorgeht, wie das Unternehmen moderne Sklaverei in seinen Geschäftsbereich zu verhindern versucht. Wesentlich an dem Gesetz sei, dass es in sachlicher Hinsicht kaum eingeschränkt ist, sodass auch deutsche Unternehmen von der Transparenzpflicht erfasst sein könnten, sofern sie einen Geschäftsbezug zum Vereinigten Königreich aufweisen.

(ja)

Umsetzung der arbeits-und sozialrechtlichen Vorhaben der großen Koalition – Bestandsaufnahme 2016

RAe Prof. Dr. Bernd Schiefer/Hans-Wilhelm Köster, Düsseldorf, DB 2016, 169-176

Die Verfasser skizzieren die gesetzgeberischen Vorhaben der Großen Koalition, wie beispielsweise die Flexi-Rente, und erörtern erste Erfahrungen mit bereits geltendem Recht, u.a. dem Mindestlohngesetz und dem Tarifeinheitsgesetz, unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung.

(ja)

Syndikusrechtsanwalt – der (un)abhängige Rechtsallrounder mit der besonderen Lizenz

RAe Prof. Dr. Volker Römermann/Tim Günther, NZA 2016, 71-75

Das „neu geschaffene“ Berufsbild des Syndikusrechtsantwalts ist nach in Kraft treten des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte auch in die BRAO eingezogen. Die Autoren beleuchten den „Rechtsallrounder“ in ihrem Beitrag und stellen die Neuerungen überblicksartig dar. Insbesondere gehen sie auf die berufskennzeichnenden Elemente der Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ein und stellen die wesentliche Neuerung der erleichterten Befreiung von der Sozialversicherungspflicht heraus.

(tl)

Die Anforderungen an den neuen Syndikusrechtsanwalt – ein Beitrag zum Unternehmensjuristenkongress 2016 des BUJ e.V.

RAe Boris Wein/Daniela Walter, Ingelheim am Rhein/Mannheim, BB 2016, 245-248

Anlässlich des Inkrafttretens des „Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung“ am 1.1.2016 schildern die Verfasser die wesentlichen Merkmale der Neuregelungen. Unter anderem wird das veränderte Zulassungsverfahren diskutiert. Nach der Neuregelung bestehen getrennte Zulassungsverfahren zur freien Rechtsanwaltschaft und zum Syndikusanwalt. Dabei können beide Formen der Anwaltschaft getrennt voneinander, aber auch miteinander verbunden, gewählt werden. Abschließend wird beispielsweise die Haftung des Syndikusanwalts thematisiert, wobei insbesondere keine Haftpflichtversicherungspflicht bestehe.

(ja)

15. NZA Jahrestagung 2015

Michel Hoffmann, LL.B., Heidelberg, NZA 2016, 90-93

Der Verfasser rekapituliert die Vorträge der NZA-Jahrestagung vom 9. und 10.10.2015 und skizziert den Ablauf der Veranstaltung.

(ja)

Arbeitnehmerhaftung

Entwicklungen bei der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung

Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker, Gießen, ZfA 2015, 515-522

Im Anschluss an eine überblicksartige Darstellung der Rechtsprechungsentwicklung bezüglich der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung, bespricht der Autor die vierte Auflage des Handbuchs „Die Haftung des Arbeitnehmers“ von Otto/Schwarze/Krause, indem er einzelne dargestellte Probleme insbesondere aus der Zeit seit der Schuldrechtsreform in den Fokus nimmt. In einer abschließenden Bemerkung lobt der Autor das Werk betreffend seiner Ausführlichkeit, Vollständigkeit und wissenschaftlichen Tiefe und bezeichnet es als wertvolles Arbeitsmittel.

(tl)

Arbeitnehmerüberlassung

Illegale Arbeitnehmerüberlassung identifizieren – Kriterienkatalog als Lösung?

Prof. Dr. Peter Schüren, Münster, DB 2016, 234-236

Der Autor sieht den Referentenentwurf des BMAS zur Erleichterung der Identifikation von Scheinselbstständigkeit und illegaler Arbeitnehmerüberlassung kritisch. Dies soll durch die Einführung eines neuen § 1 Abs. 1 AÜG und § 611a Abs. 2 BGB umgesetzt werden. Im Ergebnis sei der Gesetzesvorschlag aber weder ein Erkenntnisgewinn, noch eine Erleichterung für die Praxis. Zunächst werde nicht deutlich zwischen den grundlegend unterschiedlichen Gestaltungen von illegaler Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit unterschieden. Weiterhin habe man „vergessen“ die Dienstverträge in die Neuregelungen mit aufzunehmen und stelle nur auf Werkverträge ab. Letztlich verleite der Indizienkatalog sogar zu Falschbeurteilungen. Der Autor betont, dass das Arbeitsrecht ohne die „Innovation“ funktioniere und durch Entscheidungen der Rechtsprechung schon umfassender geregelt sei.

(tl)

Arbeitskampfrecht

Hessen streikt – 15 Jahre Arbeitskampfrechtsprechung am Hessischen LAG

VRiLAG Rainer Bram, Frankfurt a.M., FA 2016, 2-7

Der Autor skizziert anhand leitender Entscheidungen die Entwicklung der Arbeitskampfrechtsprechung der letzten 15 Jahre des Hessischen LAG, in denen er der für das Streikgeschehen zuständigen 9. Kammer vorsaß. Die Zeit sei geprägt von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und immer streikaktiveren Berufs- und Spartengewerkschaften gewesen; zuletzt vor allem im Zusammenhang mit dem verabschiedeten Tarifeinheitsgesetz und der Forderung nach Einschränkungen des Streikrechts im Bereich der Daseinsfürsorge.

(tl)

Arbeitsvertragsrecht

Der Versetzungsvorbehalt im Arbeitsvertrag – eine „Spielwiese“ für Arbeitgeber?

RAin Dr. Kerstin Reiserer, Heidelberg, BB 2016, 184-187

Die Verfasserin beschäftigt sich mit den Chancen und Risiken von Versetzungsklauseln in Arbeitsverträgen. Nach einer Einführung in die Grundlagen des Direktionsrechts nach § 106 GewO geht sie auf die Möglichkeit der Erweiterung mittels eines Versetzungsvorbehalts ein, weist aber zugleich darauf hin, dass dies neben einer flexibleren Gestaltung der Arbeitsbedingungen auch Nachteile mit sich bringen könne. Insbesondere sei zu beachten, dass sich eine Ausweitung des Weisungsrechts auch auf den Umfang der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen auswirkt.

(fd)

Umkleidezeiten als Arbeitszeit

Prof. Dr. Martin Franzen, NZA 2016, 136-140

Der Autor beleuchtet die Fragestellung, ob und inwiefern Umkleidezeiten als Arbeitszeit gelten, aus betriebsverfassungsrechtlicher, arbeitszeitrechtlicher und vergütungsrechtlicher Hinsicht. Das BAG stelle für die Vergütungspflicht von Umkleidezeiten maßgeblich auf deren Fremdnützigkeit ab. Insbesondere im Rahmen der Arbeitszeitbegriffe des ArbZG und § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG diene das Tragen der Arbeitskleidung bzw. dessen An- und Ablegen ausschließlich dem Interesse des AG, wenn die Kleidung nicht auf dem Weg zur Arbeit getragen werden dürfe oder dies aufgrund ihrer Auffälligkeit unzumutbar sei. Umkleidezeit sei vergütungspflichtig, wenn in Arbeits- bzw. Tarifvertrag keine eigenständige Regelung diesbezüglich enthalten ist und eine Verweisung auf die oben genannten Arbeitszeitbegriffe angenommen werden könne.

(tl)

Institutioneller Schutz und individueller Freiraum – Die Novellierung der Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Urteil des BVerwG vom 26.11.2014

Prof. Dr. Stefan Greiner, Bonn, ZfA 2015, 469-514

Unter Berücksichtigung des Urteils des BVerwG vom 26.11.2014 stellt der Autor die zwei Schutzrichtungen des verfassungsrechtlich normierten Schutzes von Sonn- und Feiertagen heraus. Der institutionelle Schutzzweck diene der Schaffung von öffentlich wahrnehmbaren und besonderen Tagen der Ruhe und Entspannung als Zäsur vom Alltag. Der individuelle Schutzzweck liege hingegen in der Eröffnung von Freiräumen für eine individuelle, selbstbestimmte Grundrechtsentfaltung. Dies gilt es auch insbesondere auch im Rahmen von Arbeitsverhältnissen bzw. abhängigen Tätigkeiten in Einklang zu bringen. Der Autonomiecharakter des individuellen Schutzzwecks dürfe durch Weisungen des AG ebenso wenig beschränkt werden, wie von pauschalen gesetzlichen Verboten. Entscheide sich ein AN autonom dazu, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, stelle dies eine selbstgewählte Grundrechtsausübung im Beruf dar, welche nicht im Konflikt mit dem institutionellen Schutzzweck stehe, solange die Tätigkeit den öffentlich wahrnehmbaren Charakter des Tages als Zäsur im Alltag nicht störe. Übertragen auf die Sonn- und Feiertagsarbeit in den Kundendialogzentren des Direktbankengeschäfts bedeute dies, dass zur Wahrung des Informationsbedürfnisses der Bevölkerung, die Tätigkeit in Bezug auf die Entgegennahme von eingehenden Anrufen, E-Mails oder Chat-Anfragen ohne Konflikt mit dem institutionellen Schutzzweck ausgeübt werden könne.

(tl)

Soziale Schieflagen – Mangelnde Berücksichtigung in der Rechtsprechung des BAG

RiLAG Achim Klueß, Berlin/Brandenburg, AuR 2016, 63-65

Der Verfasser untersucht die Rechtsprechung des BAG zur Überstundenvergütung, zu sittenwidrigen Vergütungen und zur unternehmerischen Entscheidung bei betriebsbedingten Kündigungen kritisch darauf, ob sie in diesen Bereichen feststellbare soziale Schieflagen ausreichend berücksichtigt.

(ja)

Der inhaftierte Arbeitnehmer – individualrechtliche Folge

Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, Münster, BB 2016, 373-377

Der Verfasser erörtert die arbeitsrechtlichen Folgen einer Inhaftierung des AN. Eingangs werden die Folgen für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis analysiert. Bei dem Urlaubsanspruch könne zu berücksichtigen sein, ob der AN unverschuldet oder verschuldet in Untersuchungshaft genommen wurde. Sei dies unverschuldet der Fall, so könne sich die Übertragungsfrist gem. § 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG auf den 31.3. des Folgejahres verschieben. Neben den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis wird ein weiterer Schwerpunkt des Beitrags auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gelegt, wobei verschiedene Beendigungsgründe, wie die Befristung, die ordentliche und außerordentliche Kündigung, diskutiert werden. Im Grundsatz sei aber davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis lediglich ruht, nicht aber beendet ist, wenn der AN inhaftiert wird. Der Verfasser schließt seinen Beitrag mit taktischen Erwägungen hinsichtlich einer Kündigung durch den AG ab.

(ja)

Arbeitsschutzrechtliche Pflicht zur Bezahlung von Umkleidezeit bei der Verwendung von Schutzausrüstungen?

RAe Prof. Dr. Björn Gaul/Dr. Andreas Hofelich, Köln, NZA 2016, 149-153

Die Verfasser diskutieren eine Entscheidung des LAG Hamburg vom 6.7.2015, in der dieses die Umkleidezeit eines AN ausnahmslos als vergütungspflichtig angesehen habe, sofern der AN besondere Schutzkleidung tragen müsse. Das LAG begründe dieses Ergebnis mit einer gesetzlichen Vergütungspflicht aus § 3 Abs. 3 ArbSchG, weshalb auch gegenteilige kollektiv- oder individualrechtliche Vereinbarungen wirkungslos seien. Die Autoren widmen sich einer Auslegung des ArbSchG und kommen zu dem Ergebnis, dass aus § 3 Abs. 3 ArbSchG keine allgemeine Vergütungspflicht abzuleiten sei, sondern lediglich eine Kostentragungspflicht des AG für die von ihm bereitgestellten Sachmittel beinhalte. Mit dem Urteil widerspreche das LAG Hamburg den bisherigen vom BAG entwickelten Grundsätzen zur Vergütung der Umkleidezeit, weshalb abzuwarten sei, ob das BAG dem folgt.

(ja)

Betriebliche Altersversorgung

Wegfall der Anpassungspflicht bei Pensionskassen- und Direktversicherung – auch rückwirkend?

RA Dr. Martin Diller/Ricarda Zeh, LL.M., Stuttgart, NZA 2016, 75-78

Das BAG hat in zwei Entscheidungen vom 30.9.2014 die Ausnahmevorschrift des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG dahingehend ausgelegt, dass eine Inflationsanpassungspflicht des AG grundsätzlich auch bei Pensionskassen und Direktversicherungen bestehe. Dem hat der Gesetzgeber mit der Änderung des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG zum 31.12.2015 ein Ende gemacht, wobei sich aber Fragen bzgl. der Rückwirkung stellen würden. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Neuregelung der Norm uneingeschränkt zurückwirke. Dies habe zur Folge, dass sofern die Voraussetzungen der Neuregelung vorlägen, auch in der Zeit vor dem 31.12.2015 eine Anpassungspflicht nicht bestanden habe. Weiterhin seien die erwähnten Urteile des BAG durch die Neuregelung hinfällig. Im Vertrauen auf die Urteile erfolgte Rentenerhöhungen könnten rückgängig gemacht werden.

(tl)

Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2016

Dr. Markus Bechtoldt/Michael Kelwing, München/Mülheim/Ruhr, DB 2016, 291-297

§ 16 Abs. 1 BetrAVG verpflichtet den AG, zugesagte laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung alle drei Jahre einer Anpassungsprüfung zu unterziehen. Berücksichtigung sollen dabei die Teuerungsrate und die Nettolohnentwicklung vom Rentenbeginn bis zum aktuellen Prüfungsstichtag finden. Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über den Anstieg der Lebenshaltungskosten und des Nettoeinkommens im Zeitraum 2013/2016 bzw. ab Rentenbeginn und erläutern die Vorgehensweise und die Bewertungsmaßstäbe im Rahmen der Teuerungsanpassung.

(tl)

Betriebsübergang

Umstrukturierungsrechtliche Fragen des Carve-out unter Verwendung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft

RAe Prof. Dr. Cord Meyer/Kai Rabe, NZA 2016, 78-85

Als Carve-out wird die Übertragung einzelner Geschäftsbereiche eines Unternehmens oder Konzerns auf einen selbstständigen Rechtsträger bezeichnet. Zur Vereinfachung der Transaktion verwenden die Parteien in der Praxis als Zielgesellschaft häufig eine Vorrats- oder Mantelgesellschaft. Die sich daraus ergebenden arbeitsrechtlichen Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Unterrichtungspflicht des § 613a Abs. 5 BGB, diskutieren die Autoren im Anschluss an die Darstellung der Möglichkeiten der Strukturierungsgestaltung.

(tl)

Betriebsverfassungsrecht

Planung und Durchführung einer Betriebsänderung während der Beteiligung des Betriebsrats – Wertungen zu Interessenausgleich und Nachteilsausgleich

RAe Dr. Erwin Salamon/Arietta von Stechow, Hamburg, NZA 2016, 85-89

Die Verfasser besprechen eine Entscheidung des BAG vom 14.4.2015 (1 AZR 794/13), in der sich dieses mit den Voraussetzungen des Nachteilsausgleichsanspruchs gem. § 113 BetrVG zu befassen hatte. § 113 BetrVG setze zunächst eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG voraus, die vorliege, wenn der AG mit der Umsetzung der Betriebsänderung beginne und unumkehrbare Tatsachen schaffe. Der Schwerpunkt des Beitrags wird sodann auf die Frage gelegt, inwiefern Handlungen von Dritten, beispielsweise Konzernschwestern, zurechenbare, unumkehrbare Maßnahmen sein können. Letztlich sei eine Zurechnung grundsätzlich ausgeschlossen, wovon allenfalls für den Fall eine Ausnahme gemacht werden könnte, wenn eine konzerneinheitliche Betriebsänderung erfolgen soll, für die nur der Konzernbetriebsrat originär zuständig ist. Abschließend prüfen die Verfasser, welche Auswirkungen diese Rechtsprechung auf das Interessenausgleichverfahren hinsichtlich des Zeitpunkts der Beteiligung des Betriebsrats und auf einen möglichen Unterlassungsanspruch desselben hat.

(ja)

§ 87 BetrVG als Hilfsinstrument des Betriebsrats zur Zustimmungsverweigerung bei Einstellungen? – Gefahr für die Zeitarbeit?

RA Jens Völksen, Köln, BB 2016, 309-313

Zeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse werfen aus Sicht des Betriebsrats einige Schwierigkeiten auf. Der Verfasser nimmt sich der Problematik an, dass Betriebsräte, gestützt auf ihr Mitbestimmungsrecht aus § 87 BetrVG, häufig die tatsächliche Beschäftigung von Zeitarbeitern oder AN mit befristeten Arbeitsverträgen verhindern. Der Schwerpunkt des Beitrags wird auf die Ermittlung der Reichweite des Mitbestimmungsrechts aus § 87 BetrVG für soziale Angelegenheiten gelegt. Hierfür sei entscheidend, dass der Betriebsrat die Interessen der Belegschaft vertreten soll. Zum Kollektiv der Belegschaft gehöre aber nur, wer tatsächlich bereits in den Betrieb eingegliedert ist. Demzufolge könne der Betriebsrat nicht von vorneherein die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern verhindern, da diese noch nicht eingegliedert seien und somit keine soziale Angelegenheit im Sinne von § 87 BetrVG bestehe. Neben der Reichweite des § 87 BetrVG geht der Verfasser auf einen denkbaren Unterlassungsanspruch des Betriebsrats aus § 87 BetrVG ein, den er auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten diskutiert.

(ja)

Betriebsverfassungsrechtliche Fragen bei konzerninterner Entsendung von Arbeitnehmern in Inlandsbetriebe

Prof. Dr. Olaf Deinert, Göttingen, DB 2016, 349-352

AN werden immer häufiger transnational tätig. Der Verfasser beleuchtet betriebsverfassungsrechtliche Probleme bezüglich des anwendbaren Rechts, der Betriebsratsbeteiligung und dessen Mitwirkungsoptionen unter Berücksichtigung der „Zwei-Komponenten-Lehre“ des BAG. Schwerpunktartig wird der Fall erörtert, indem ein AN aus dem Ausland bei einem Betrieb im Inland tätig wird, ohne einen neuen Arbeitsvertrag zu schließen. Erforderlich für Beteiligungsrechte des Betriebsrats sei, dass der betroffene AN in den inländischen Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit anderen AN in weisungsgebundener Form arbeitstechnische Zwecke zu verfolgen. Der Betriebsrat habe bei derartigen Sachverhalten insbesondere die Pflicht zur Integration ausländischer AN, was auch die Beantragung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus umfasse. Abschließend widmet sich der Verfasser der Reichweite des Überwachungsmandats aus § 80 Abs. 1 BetrVG.

(ja)

Datenschutz

Interne Ermittlungen des Arbeitgebers und Auskunftsgrenzen des Arbeitnehmers

RAe Dr. Peter Schrader/Maike Mahler, Hannover, NZA-RR 2016, 57-65

Der AG hat häufig ein Bedürfnis, einen oder mehrere AN zu kontrollieren, während der AN ein Interesse daran hat, frei von einer Kontrolle seine Arbeit zu leisten. Die Verfasser analysieren zahlreiche Kontrollmöglichkeiten des AG und die dabei zu berücksichtigenden Rechte und Pflichten des AN. Der Fokus liegt dabei auf Überwachungsmethoden, wie der Video-, Telefon- und Email-Überwachung, wobei stets das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts des AN zu berücksichtigen sei, dem Art. 14 GG und Art. 12 GG des AG gegenüber stünden. Im Rahmen der Videoüberwachung sei insbesondere relevant, ob private Räume oder Diensträume beobachtet werden. Auf AN-Seite machen die Verfasser zahlreiche Mitwirkungspflichten an derartigen Aufklärungsmethoden fest. Sie schließen den Beitrag mit einer Auflistung zulässiger Kontrollmaßnahmen.

(ja)

Kündigung/Kündigungsschutz

Ist die Altersgruppenbildung bei der Sozialauswahl noch zu retten?

RAe Dr. Stefan Lingemann/Jörn Otte, Berlin/Hamburg, NZA 2016, 65-71

Anlässlich der jüngsten Rechtsprechung zur Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl thematisieren die Autoren die verschärften Anforderungen des BAG und die daraus resultierenden Folgen für die Praxis. Kritisch weisen sie darauf hin, dass durch die strengeren Voraussetzungen eine Gruppenbildung praktisch nur noch für größere Betriebe eine Option darstelle. Gleichwohl betonen sie, dass im Ergebnis zwar der Planungsaufwand deutlich erhöht werde, dies jedoch nicht allgemein zur Unmöglichkeit der Bildung von Altersgruppen führe. Nach Vorstellung eines diesbezüglichen Lösungsansatzes gehen die Autoren auf die verschärften Rechtsfolgen einer überproportionalen Heranziehung einer Altersgruppe ein. Hier komme es nicht mehr nur zur Unwirksamkeit der zu viel ausgesprochenen Kündigung, sondern zur Unwirksamkeit der gesamten Sozialauswahl.

(fd)

GmbH-Geschäftsführer und Massenentlassungen

RA Prof. Dr. Stefan Lunk/Dr. Inga Hildebrand, Hamburg, NZA 2016, 129-135

Unter Verweis auf die in der Danosa-Entscheidung entwickelten Kriterien judizierte der EuGH in der Balkaya-Entscheidung, dass der (Fremd-)Geschäftsführer als AN bei der Schwellenwertberechnung bzgl. einer Massenentlassungsanzeige im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie zu berücksichtigen sei. Für deutsches Recht bedeute dies, dass zukünftig Fremdgeschäftsführer und auch minderheitlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen von § 17 KSchG in die Schwellenwertberechnung miteinzubeziehen seien, sowohl im Hinblick auf die Betriebsgröße, als auch bzgl. der zu entlassenden AN. Unterbleibe bei Fehlern infolge dessen die Konsultation des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 KSchG oder die Massenentlassungsanzeige gem. § 17 Abs. 3 KSchG, wirke sich dies nur auf die Wirksamkeit der Entlassungen der AN aus. Die Kündigung des Geschäftsführers sei nur bei einer unterbliebenen oder fehlerhaften Massenentlassungsanzeige unwirksam, nicht bei einer fehlerhaften oder fehlenden Konsultation.

(tl)

AGG und Kündigungsschutz – das BAG und die diskriminierende Kündigung

Prof. Dr. Martina Benecke, Augsburg, AuR 2016, 9-14

Seit jeher ist das Verhältnis von AGG und KSchG wegen unterschiedlicher Auslegungsansätze zu § 2 Abs. 4 AGG umstritten. Das Spannungsverhältnis trete immer bei diskriminierenden Kündigungen auf. Die Verfasserin widmet sich der Geschichte des § 2 Abs. 4 AGG und dessen Auslegung durch die Rechtsprechung und Literatur. Der Beitrag wird mit einer Zusammenfassung und einem Blick in die Praxis abgeschlossen.

(ja)

Altersdiskriminierende Kündigung im Kleinbetrieb

RAe Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer/Dr. Andreas von Medem, Stuttgart, NJW 2016, 210-213

Die Verfasser nehmen ein Urteil des BAG vom 23.7.2015 zum Anlass, der Frage nachzugehen, ob und wie die Rentenberechtigung bzw. –nähe des AN zu dessen Lasten bei einer Kündigung im Kleinbetrieb berücksichtigt werden kann. Dies sei mit Blick auf das AGG problematisch. Letztlich müsse die Rentenberechtigung im Rahmen der Sozialauswahl aber unter anderem deshalb Berücksichtigung finden, da der Sozialschutz des rentenberechtigten AN geringer zu bewerten sei. Die Verfasser schließen ihren Beitrag mit Ausführungen zu dem Entschädigungsrecht wegen diskriminierender Kündigung und der damit häufig verbundenen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Sanktionen des Kündigungsschutzrechts grundsätzlich ausreichend und darüber hinausgehende Entschädigungen restriktiv zu behandeln seien.

(ja)

Mindestlohn

Ein Jahr Mindestlohn – ein Update

RAe Dr. Ulrich Sittard/Merle Sassen, Köln, NJW 2016, 364-368

Ein Jahr nach Inkrafttreten des MiLoG resümieren die Autoren den aktuellen Stand der aufgetretenen Auslegungsfragen bzgl. derer Klarheit erst nach Entscheidungen des BAG und des EuGH bestehen werde. Bezüglich der „Durchfahrtsproblematik“, Zahlung des Mindestlohns auch an kurzfristig in Deutschland beschäftigte ausländische AN, habe das BVerfG jüngst Zweifel an der Europarechts- und Verfassungskonformität des uneingeschränkten Geltungsbereichs des MiLoG geäußert, die Aufarbeitung der Problemstellungen aber im Zuge des Grundsatzes der Subsidiarität den Fachgerichten aufgetragen. Probleme bereitete auch die Auslegung des MiLoG hinsichtlich der Einbeziehung von Sonderzahlungen, wozu bereits einige fachgerichtliche Urteile ergangen seien und sich verschiedene Meinungen herausgebildet haben. Im Rahmen der Auftraggeberhaftung nach § 13 MiLoG sei bei der Bestimmung des Unternehmerbegriffs die Rechtsprechung des BAG zu § 14 AEntG heranzuziehen. Abschließend erläutern die Verfasser die praktische Bedeutung der ergänzend zu §§ 16, 17 MiLoG eingeführten Verordnungen bezüglich der Dokumentations- und Meldepflichten.

(tl)

Ein Jahr gesetzlicher Mindestlohn – gelöste und ungelöste Rechtsprobleme

RiArbG Thomas Lakies, Berlin, AuR 2016, 14-20

Anlässlich des einjährigen Bestehens des MiLoG erläutert der Verfasser die Systematik dieses Gesetzes und nimmt sich einiger ungelöster Probleme, beispielsweise der Anwendbarkeit im Falle der Rufbereitschaft, an. Sodann wird der Schwerpunkt des Beitrags auf die Frage gelegt, welche Auswirkungen Zuschläge, Zulagen oder Sonderzahlungen auf die Erfüllung des Anspruchs auf den Mindestlohn haben. Anrechenbar auf den Erfüllungsanspruch sei jedenfalls diejenige Zahlung, die als Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung geleistet werde. Daran anschließend wirft der Verfasser die Frage auf, wie sich das MiLoG bei tatsächlich nicht geleisteter Arbeit auswirkt, namentlich im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Schließlich befasst er sich mit der Unabdingbarkeit des MiLoG sowie den Auswirkungen des MiLoG auf Vergütungsvereinbarungen, die oberhalb der Mindestlohngrenze liegen.

(ja)

Mindestlohn ohne Arbeit – Gilt das MiLoG auch für Entgeltschutzansprüche?

RiBAG Dr. Hinrich Vogelsang/RA Hans-Hubert Wensing, Erfurt/Münster, NZA, 141-145

Die Verfasser nehmen sich der Frage an, welche Rechtswirkungen das MiLoG im Falle tatsächlich nicht geleisteter Arbeit, beispielsweise bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Erholungsurlaub des AN, entfaltet. Anhand einer Wortlautauslegung wird zunächst ermittelt, dass das MiLoG an tatsächlich geleistete Arbeitsleistung anknüpfe, wie sich unter anderem aus § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 MiLoG ergebe, der mit der Formulierung „erbrachte Arbeitsleistung“ keine andere Auslegung zulasse. Das MiLoG, und damit auch dessen § 13, finde bei tatsächlich nicht geleisteter Arbeitszeit keine Anwendung. Gleichzeitig bedeute die Nichtanwendbarkeit des MiLoG nicht, dass der AG nicht doch den Mindestlohn im Rahmen der Entgeltfortzahlung zu zahlen hat; das könne sich aus dem Entgeltausfallprinzip oder der Referenzmethode ergeben.

(ja)

Prozessuales

Verfahrensbevollmächtigte als Kampfgefährten – Prozessvertretung im Arbeitskampf

RA Ulrich Fischer, Frankfurt a.M., FA 2016,8-12

Das in der Regel unter erheblichem Zeitdruck geführte arbeitskampfrechtliche einstweilige Verfügungsverfahren birgt aus der Sicht eines Verfahrensbevollmächtigten einige beachtenswerte Besonderheiten. Der Autor gibt verfahrensrechtliche Hinweise und zeigt Problemstellungen auf.

(tl)

Sozialrecht

Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung wegen der Tarifunfähigkeit der CGZP

RA Dr. Alexander Bissels, Köln, DB 2016, 231-233

Infolge der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen der DRV von zahlreichen Personaldienstleistern, welche die Tarifverträge der CGZP angewendet haben, liegt eine erste Entscheidung des BSG bzgl. der sozialversicherungsrechtlichen Abwicklung der Tarifunfähigkeit der CGZP vor. Letztlich habe der 12. Senat aber einige wesentliche Fragen nicht beantworten können bzw. müssen. Dies seien insbesondere solche nach einem etwaig bestehenden europarechtlichen Vertrauensschutz der Personaldienstleister in die Tariffähigkeit der CGZP und bzgl. einer Schätzungsbefugnis der DRV. Letztere bejahte das Gericht grundsätzlich, betonte aber, dass konkrete Tatsachenfeststellungen getroffen werden müssten. Dies könne im Ergebnis dazu führen, dass ganze Prüfungen der DRV erneut durchgeführt werden müssten. Auch die Frage nach der Verjährung von geforderten Beiträgen im Zeitraum von Dezember 2005 bis Dezember 2006 wurde problematisiert, da sich die DRV auf die 30-jährige Verjährungsfrist infolge vorsätzlicher Vorenthaltung berufen hatte.

(tl)

Die sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Tarifunfähigkeit der CGZP – das BSG bringt (ein wenig) Licht ins das Dunkel

RA Dr. Alexander Bissels, Köln, BB 2016, 249-250

Der Autor stellt die wesentlichen Gesichtspunkte der BSG Entscheidung bzgl. der Rechtmäßigkeit des Nachforderungsverlangens des DRV zusammenfassend dar und erläutert die Folgen für die Praxis. Nach Ansicht des BSG gelte das Entstehungs- und nicht das Zuflussprinzip, sodass die Höhe des nach dem equal-pay-Grundsatz bestehenden Entgeltanspruchs zu Grunde zu legen ist. Ein etwaig bestehendes Vertrauen auf die Tariffähigkeit der CGZP sei nicht schützenswert, ob aber ein solcher Vertrauensschutz aus europarechtlichen Regelungen herzuleiten sei, lasse das Gericht ebenso offen wie die Frage nach einem diesbezüglich notwendigen Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH. Auch konnte die Frage nach der Verjährung nicht abschließend geklärt werden.

(tl)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Schnellverfahren ohne Prognose? - Kritische Anmerkungen zur Feststellung der Tarifunfähigkeit der NAG

RA Dr. Rolf Geffken, Hamburg, BB 2016, 313-315

Der Verfasser diskutiert kritisch den Beschluss des LAG Hessen vom 9.4.2015 (9 TaBV 225/14), mit dem das LAG einem Antrag auf Feststellung der Tarifunfähigkeit der NAG im Schnellverfahren nach § 99 Abs. 2 ArbGG stattgab. Nachdem die Verfassungsmäßigkeit des Schnellverfahrens nach § 99 Abs. 2 ArbGG im Hinblick auf Art 9 Abs. 3 GG bezweifelt wird, kritisiert der Verfasser, dass das LAG in dem Beschluss insbesondere eine substantiierte Prognose hinsichtlich der Gewerkschaftsentwicklung der neugegründeten NAG nicht vorgenommen hat. Der Beschluss berge letztlich die Gefahr, „Monopolgewerkschaften“ zu ermöglichen.

(ja)

Handwerk ohne Tarif? – Zur Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft in Handwerksinnungen

Dr. Manfred Walser, LL.M./Dr. Felix Boor, Hamburg, AuR 2016, 57-62

Mit einer sogenannten OT-Mitgliedschaft versuchen Arbeitgeberverbände (AGV) im Handwerksgewerbe, ihren Mitgliederschwund aufzuhalten. Anders als ein Gastmitglied, könne ein OT-Mitglied die vollen Mitgliedschaftsrechte ausüben, ohne selbst an der Tarifpolitik beteiligt zu sein. Die Verfasser widmen sich der, auch verfassungsrechtlichen, Zulässigkeit einer solchen OT-Mitgliedschaft. Problematisch an diesem Mitgliedschaftsmodell sei zunächst, dass der AGV eine qualitative Stärkung erfahre, während der einzelne AG sanktionslos Tarifflucht betreiben könne. In verfassungsrechtlicher Hinsicht liege mit der OT-Mitgliedschaft ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in Art. 9 Abs. 3 GG und Art 3 Abs. 1 GG vor.

(ja)

D. Entscheidungsbesprechungen

„Rechtssicherheit hinsichtlich des Beginns der Betriebsänderung bei Betriebsstilllegung“

RA Dr. Lennart Elking, BB 2016, 192

(BAG, Urteil vom 14.4.2015 – 1 AZR 794/13)

(fd)

„Organisationsverschulden des Arbeitgebers und Arbeitnehmerhaftung bei Kartellverstößen“

Dr. Alexander Eufinger, Siegen, DB 2016, 236-238

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2015 – 14 Sa 800/15)

(tl)

„Altersgrenzen von 65 Jahren in Betriebsvereinbarungen sind auf das jeweilige Renteneintrittsalter auszulegen und dementsprechend wirksam“

RA Dr. Veit Voßberg, Mainz, BB 2016, 256

(BAG, Urteil vom 13.10.2015 – 1 AZR 853/13)

(tl)

„Ist der Kündigungsschutz des AGG strenger als der des KSchG?“

RAe Carsten Domke, LL.M./Deniz Nikolaus, LL.M., Frankfurt a.M., DB 2016, 297-298

(BAG, Urteil vom 23.7.2015 – 6 AZR 457/14)

(tl)

„Haftung für Steuerschaden des Arbeitnehmers“

RA Dr. Andreas Humberg, Hagen, AuR 2016, 31-32

(BAG, Urteil vom 13.11.2014 – 8 AZR 817/13)

(ja)

„Mitbestimmung in Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes nur bei konkreter Gefahr?“

Prof. Dr. Ralf Pieper, Wuppertal, AuR 2016, 32-34

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.2.2015 – TaBV 1448/14)

(ja)

„Ryanair in Dänemark“

Rudolf Buschmann, Kassel, AuR 2016, 37

(ArbG Kopenhagen, Urteil vom 1.7.2015 – AR2015.0083, LO / Ryanair Ltd.)

(ja)

„Urlaubsgeld: Anrechnung auf den gesetzlichen Mindestlohn?“

RAin Friederike Mahlow, Hamburg, DB 2016, 177-178

(ArbG Bautzen, Urteil vom 25.6.2015 – 1 Ca 1094/15)

(ja)

„Unrichtige Sachverhaltsdarstellung macht Betriebsratsanhörung nur dann unwirksam, wenn dem Arbeitgeber die Unrichtigkeit bekannt war“

RA Bernd Weller, Frankfurt a.M., BB 2016, 320

(BAG, Urteil vom 16.7.2015 – 2 AZR 15/15)

(ja)

„Rückzahlung von Ausbildungskosten und Pflichtarbeit“

Klaus Lörcher Frankfurt a.M., AuR, 2016, 76

(EGMR, Urteil vom 4.6.2015 – Nr. 51637/12, Chitos / Griechenland)

(ja)

„Zählen Geschäftsführer als Arbeitnehmer im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie?“

Thomas Klein/Daniel Hlava, LL.M., Trier/Frankfurt a.M., AuR 2016, 77-80

(EuGH, Urteil vom 9.7.2015 – C-229/14, Balkaya)

(ja)

„Keine Anrechnung eines vorausgegangenen Praktikums auf Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis“

RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen, BB 2016, 384

(BAG, Urteil vom 19.11.2015 – 6 AZR 844/14)

(ja)

„Informationen über einen geplanten betriebsändernden Personalabbau als Geschäftsgeheimnis“

PD Dr. Joerg Brammsen/Oliver Schmitt, Bayreuth, NZA-RR 2016, 81-83

(LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.5.2015 – 3 TaBV 35/14)

(ja)

„Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist – Rechtsmissbrauch“

RA Dr. Martin Kock, Düren/Köln, NJW 2016, 526-527

(BAG, Urteil vom 18.6.2015 – 2 AZR 480/14)

(ja)

„Beitragsfalle für Familiengesellschaften: Das Ende der ‚Schönwetter-Selbstständigkeit‘“

RA Dr. Thomas Thees, Frankfurt a.M., DB 2016, 352-353

(BSG, Urteil vom 29.7.2015 – B 12 KR 23/13 R; vom 11.11.2015 – B 12 KR 10/14R, B 12 KR 13/14 R, B 12 R 2/14 R)

(ja)