Mai 2020

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

Arbeitskampfrecht

Anforderungen an Verfügungsanspruch bei Untersagung von Arbeitskampfmaßnahmen

Arbeitsvertragsrecht

Unwirksamkeit einer AGB betreffend das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG

Anforderungen an dienstliche Beurteilung

Rechtmäßigkeit einer arbeitgeberseitigen Weisung (Versetzung)

Betriebsübergang

Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam - Kein Betriebs(teil)übergangauf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbH

Europarecht

Anrechnung von ausländischen Vordienstzeiten für Lehrer bei der Berechnung der Höhe des Entgelts

Schadensersatz wegen Diskriminierung wegen sexueller Ausrichtung bei öffentlichen Äußerungen eines Arbeitgebers ohne Bezug zu konkreten Einstellungsverfahren

Betriebsübergang ohne Übernahme materieller Betriebsmittel

Prozessuales

Sozialrecht

Verfolgungsbedingte Entschädigung für "Ghetto"arbeit auch bei Verbleib im eigenen Haus

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

"Große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher Nachvollziehung" eines Tarifwerks

 

C. Literatur

Allgemein

Arbeitsbefreiung zur Betreuung eines Kindes – Rechte von Arbeitnehmern und Reaktions- sowie Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber

Die Probezeitvorschrift der Arbeitsbedingungenrichtlinie: Unionsrechtliche Eingrenzung von Erprobungsbefristung und kündigungsschutzrechtlichen Wartezeiten

Das Konzept der angemessenen Vorkehrungen und seine (Nicht-) Umsetzung im nationalen Recht

Corona: Virale Anpassungen des Arbeitsrechts

Das Coronavirus (COVID-19) auf dem Vormarsch – Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen

Rechtsfragen zur Arbeitsunfähigkeit bei COVID-19

Arbeitsrecht und Corona 2.0 – Weitere gesetzliche Änderungen

Das Gesetzespaket zum Sozialschutz

100 Jahre ILO und die Suche nach sozialer Gerechtigkeit

COVID-Arbeitszeitrecht – eine Hilfe?

Entschädigung von Verdienstausfall während der Corona-Pandemie

Kurzarbeit in Zeiten der Corona-Krise

Die Qualifizierungsstufen der beruflichen Weiterbildung im BBiG als Auslegungshilfe für den Zumutbarkeitsbegriff im kündigungs- und betriebsverfassungsrechtlichen Kontext

Die Rechtsprechung zum Gesundheitsschutz im Jahr 2019 und die Konsequenzen für die betriebliche Praxis

Arbeitsvertragsrecht

Entgeltanspruch bei Unwirksamkeit eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags?

Homeoffice und Mobile Office in der Corona-Krise

Lohnrisiko und Entgeltfortzahlung während der Corona-Pandemie

Das Kopftuch am Arbeitsplatz und unternehmerische Neutralitätskonzepte: Wie verändert europäisches Gleichbehandlungsrecht den Umgang mit der Religionsfreiheit in Arbeitsverhältnissen zwischen Privaten?

Lohnanspruch bei pandemiebedingten behördlichen Betriebsschließungen?!

Der Vergütungsanspruch des abberufenen aber nicht gekündigten GmbH-Geschäftsführers

Betriebliche Altersversorgung

BB-Rechtsprechungsreport zur betrieblichen Altersversorgung 2019/2020

Betriebsverfassungsrecht

Rechtsprechung zum Kollektivarbeitsrecht (Teil 1) – Unter Berücksichtigung kollektivrechtlicher Entscheidungen im Zeitraum Anfang 2019 bis Anfang 2020

Rechtsprechung zum Kollektivarbeitsrecht (Teil 2) – Unter Berücksichtigung kollektivrechtlicher Entscheidungen im Zeitraum Anfang 2019 bis Anfang 2020

Sicherung der Funktionsfähigkeit der Unternehmensmitbestimmung während der Covid-19-Pandemie – Arbeitnehmerwahlen, Aufsichtsratsbesetzung und SE-Gründung

Betriebsverfassung 2030: Zukunftsanforderungen und Weiterentwicklung

Die Bestimmung des Kreises vergleichbarer Arbeitnehmer bei der Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern

Endlich: Virtuelle Beschlussfassung für Arbeitnehmervertretungen

Errichtung eines Konzernbetriebsrats bei im Ausland gelegener Konzernspitze

Betriebsratsarbeit in Zeiten einer Pandemie: § 129 BetrVG

Virtuelle Betriebsratssitzung und virtuelle Einigungsstelle

Datenschutz

Die Datenschutzverantwortlichkeit des Betriebsrats – Ein Beitrag zur Integration von Betriebsverfassungsrecht und Datenschutzrecht unter der DS-GVO

Europarecht

Schutz von Beamten durch das europäische Arbeitsrecht – ein Gebot des Gleichheitssatzes und der effektiven Umsetzung des Unionsrechts

Die Arbeitgeberpflichten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nach Art. 5 Richtlinie 2000/78/EG

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Arbeitsrecht im Jahr 2019

Die EGMR-Rechtsprechung zum Schutz der Privatsphäre und vor Überwachung am Arbeitsplatz

Grenzen des Arbeitszeitrechts bei anwaltlicher Arbeit – Legislative Reformoptionen

Kündigung/Kündigungsschutz

Kurzarbeit zur Krisenbewältigung – Einführung durch Änderungskündigung?

Kurzarbeit durch Änderungskündigung – Nur ein theoretisches Konstrukt?

Prozessuales

Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Einhaltung des Durchführungswegs in der betrieblichen Altersversorgung

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Verfahrensfristen im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren

Sozialrecht

Alterssicherung der (Solo-)Selbstständigen – Österreich als Vorbild? (Teil I) – Schutz der Selbstständigen in der österreichischen Sozialversicherung

Der Europäische Gerichtshof und die Koordinierung der Pflegeleistungen

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Reichweite und Grenzen der normativen Tarifwirkung – Strukturdefizite und Reformansätze

Partizipation und Kostenausgleich: Nutzungsentgelt für Tarifverträge – Ein Plädoyer für die Einführung von Solidaritätsbeiträgen für Außenseiter-Arbeitnehmer

Attraktivität von Tarifbindung – Zur Zukunftsfähigkeit der deutschen Tarifautonomie

Aktuelle Fragen der tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschläge

Urlaubsrecht

Die urlaubsrechtliche Rechtsprechung im Umbruch - Zur Rückwirkung der Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers

Iudex calculat: Umrechnung des Urlaubs bei Veränderung der Wochenarbeitszeit

 

 

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation von Gesundheitspersonal

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 7.5.2020

Wie die Mitgliedstaaten den Mangel an Gesundheitspersonal, der durch die Coronavirus-Krise verursacht wurde, besser bewältigen können, hat die EU-Kommission am 7.5.2020 in einem Leitfaden dargelegt. Er soll ihnen helfen, berufliche Qualifikationen des Gesundheitspersonals schneller anzuerkennen und er präzisiert die Regeln, unter denen Ärzte und Krankenschwestern, die noch in der Ausbildung sind, ihren Beruf ausüben können.

Der Leitfaden befasst sich mit praktischen Fragen zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Berufsqualifikationen, die die Freizügigkeit von Fachkräften, einschließlich Ärzten und Krankenschwestern, innerhalb Europas erleichtern soll. Im Einzelnen wird in dem Leitfaden dargelegt, wie die Mitgliedstaaten die Verfahren zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen im Einklang mit den von der Richtlinie gebotenen Flexibilität beschleunigen können.

Darüber hinaus wird klargestellt, wie die Mitgliedstaaten sicherstellen können, dass die Bestimmungen der Richtlinie über Mindestanforderungen an die Ausbildung von Ärzten und Krankenschwestern und Krankenpflegern in Fällen eingehalten werden können, in denen Studierende aufgrund von Unterbrechungen aufgrund der Coronavirus-Krise nicht in der Lage sind, ihre Ausbildung abzuschließen.

Weitere Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilungen der EU-Kommission abrufbar.

(gk)

Neue Leitlinien zur Überwachung von COVID-19 in Langzeitpflegeeinrichtungen

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19.5.2020

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) hat am 19.5.2020 Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur COVID-19-Überwachung in Langzeitpflegeeinrichtungen veröffentlicht. Von COVID-19 sind Personen im Alter ab 65 Jahren, insbesondere solche mit Vorerkrankungen, sowie Menschen mit Behinderungen überproportional betroffen. In vielen EU-Mitgliedstaaten machen die COVID-19-bezogenen Todesfälle in Langzeitpflegeeinrichtungen 30 bis 60 Prozent aller COVID-bezogenen Todesfälle aus. Dies hat Auswirkungen nicht nur auf Gesundheit und Sicherheit dieser besonders gefährdeten Gruppen, sondern auch auf die des Personals in Pflegeeinrichtungen. Die Leitlinien des ECDC legen einen Schwerpunkt auf Strategien zu Tests und Meldungen von COVID19-Fällen, um Patienten und Personal in der Langzeitpflege zu schützen.

Die Leitlinien (englisch) sind hier abrufbar.

(gk)

Mitgliedstaaten billigen europäisches Sicherheitsnetz für Arbeitsplätze („SURE“)

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19.5.2020

Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat am 19.5.2020 auf den Kommissionsvorschlag für ein europäisches Kurzarbeiterprogramm „SURE“ geeinigt. Das am 19.5.2020 im Rat beschlossene neue Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen (SURE - Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) soll dazu beitragen, durch die Coronavirus-Pandemie bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen. Finanzielle Unterstützung für die Mitgliedstaaten im Rahmen von SURE wird verfügbar, sobald sich alle Mitgliedstaaten freiwillig verpflichtet haben und ihre Garantievereinbarungen mit der Kommission unterzeichnet haben.

Sobald dies geschehen ist, wird SURE einsatzbereit sein. Dann wird die EU ihre Mitgliedstaaten beim Schutz der Arbeitsplätze durch die Bereitstellung von Darlehen in Höhe von bis zu 100 Mrd. Euro zu günstigen Bedingungen unterstützen können.

Diese Darlehen sollen dazu beitragen, die Kurzarbeitsprogramme und ähnliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten sowie einige zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz zu finanzieren, die eingeführt wurden, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer und Selbständige weiterhin ein angemessenes Einkommen erhalten und die Unternehmen ihre Mitarbeiter behalten können. Durch den Schutz der Produktionskapazität der Volkswirtschaften soll SURE auch zu einer schnelleren und vollständigeren Erholung beitragen, sobald die Pandemie vorüber ist.

Weitere Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilungen der EU-Kommission abrufbar.

(gk)

Weitere Hilfen für Arbeitnehmer – Bundestag hat das Zweite Sozialschutzpaket verabschiedet

Pressemitteilung des BMAS vom 14.5.2020

Der Bundestag hat am 14.5.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) beschlossen. 

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes soll nach längerer Bezugsdauer erhöht werden. Außerdem wird die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes für diejenigen einmalig um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Damit setzt das Sozialschutzpaket II die Maßnahmen um, auf die sich die Koalition am 22. April 2020 verständigt hatte. Neben den Leistungsverbesserungen im Bereich des Kurzarbeiter- und des Arbeitslosengelds sieht das Sozialschutzpaket II eine Reihe weiterer Regelungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise vor.

Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen des Sozialschutzpakets II (u.a. Verbesserte Bedingungen beim Kurzarbeitergeld, Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld, Finanzielle Auswirkungen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit, Videokonferenzmöglichkeiten der Arbeits- und Sozialgerichte sowie arbeitsrechtlicher Gremien) sind auf  der Seite der Pressemitteilungen des BMAS abrufbar.

(gk)

Mehr Arbeitsschutz und Hygiene in der Fleischwirtschaft – Bundeskabinett beschließt Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft

Pressemitteilung des BMAS vom 20.5.2020

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 20.5.2020 im Kabinett sein Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft vorgestellt. Das Konzept knüpft an Initiativen der vergangenen Jahre an und soll Schlupflöcher beim Arbeitsschutz sowie bei den Arbeits- und Sozialrechten beenden.

Im Detail sind folgende zehn Maßnahmen vorgesehen: 

  1. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird das Arbeitsschutzgesetz novellieren. In Risikobranchen wird es häufigere Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden geben. Die Kontrollquote wird verbindlich festgeschrieben.
    2. Die Bundesregierung prüft, wie Unternehmen dauerhaft zu Mindeststandards bei der Unterbringung mobiler Arbeitskräfte verpflichtet werden können.
    3. Ab dem 1. Januar 2021 ist das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch nur noch Betriebsangehörigen erlaubt. Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassung sollen untersagt sein in Betrieben, deren Kernbereich das Schlachten und die Fleischverarbeitung ist. 
    4. Arbeitgeber werden verpflichtet, die zuständigen Behörden über Wohn- und Einsatzort ausländischer Arbeitskräfte zu informieren. So werden effektivere Kontrollen möglich. 
    5. Das Projekt "Faire Mobilität" wird dauerhaft finanziell und rechtlich abgesichert, damit ausländische Beschäftigte in ihrer Heimatsprache über ihre Rechte sowie einschlägige Vorschriften aufgeklärt werden. 
    6. Um die Arbeitszeit der Beschäftigten wirksam überprüfen zu können, wird eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung in das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft aufgenommen. 
    7. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen künftig höhere Bußgelder. Der entsprechende Rahmen wird von 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt.
    8. Die Absicherung gegen Unfall- und Gesundheitsrisiken muss für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft gelten - einschließlich Praktikanten. Lücken bei der Sicherheit müssen geschlossen werden. 
    9. Auf Wunsch der europäischen Partner werden die Informationswege zu Corona-Infektionen bei Arbeitnehmern aus dem Ausland so ausgeweitet, dass die Bundesregierung die betroffenen Botschaften über Risiken zeitnah informieren kann.
    10. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zusammen mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung eine Studie beauftragen, um Synergieeffekte bei Kontrollen von Arbeits- wie auch Tierschutz zu identifizieren. 


Das Bundeskabinett hat diese Maßnahmen am 20.5.2020 beraten und beschlossen, um Arbeitsschutz und bessere Wohnbedingungen in der Fleischindustrie zu sichern. Dazu sind effektivere Kontrollen sowie mehr Hygiene in Unterkünften unausweichlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird den Beschluss zeitnah gesetzgeberisch und untergesetzlich umsetzen.

(gk)

Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für ElternMeldung des BMAS vom 20.5.2020

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 20.5.2020 eine Verlängerung des Entschädigungsanspruches für Eltern nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Damit werden Familien finanziell unterstützt, wenn keine zumutbaren Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zur Verfügung stehen. 

Die bisherige Höchstdauer des Entschädigungsanspruches wird für jeden Sorgeberechtigten von bisher sechs auf zehn Wochen, bei Alleinerziehenden auf bis zu zwanzig Wochen verlängert. Verdienstausfälle können so abgemildert werden. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen keine anderweitige zumutbare Betreuung realisieren können, beispielsweise durch einen anderen Elternteil oder eine Notbetreuung in den Einrichtungen. Die Regelung wird zudem flexibilisiert, indem die Inanspruchnahme auch tagesweise erfolgen kann.

Auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales war Ende März ein Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in das Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz - IfSG) aufgenommen worden. Erwerbstätige Sorgeberechtigte, die ihre Kinder infolge der behördlichen Schließung oder eines Betreuungsverbotes selbst betreuen müssen und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, haben einen Entschädigungsanspruch. Die Auszahlung übernimmt bei Arbeitnehmenden der Arbeitgeber.

(gk)

Duale Ausbildung in der Corona-Krise verlässlich fortführen

Pressemitteilung des BMAS vom 26.5.2020

Die Spitzen der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben am 26.5.2020 Maßnahmen vereinbart, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf die duale Ausbildung abzufedern. Die Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder, der Wirtschaftsverbände BDA, BFB, DIHK und ZDH und der Gewerkschaften haben am 26.5.2020 unter Vorsitz von Bundeswirtschaftsminister Altmaier eine Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung angesichts der Corona-Krise verabschiedet. Die Partner wollen dafür sorgen, dass Auszubildende trotz der derzeit schwierigen Situation ihre Ausbildung fortsetzen und ihre Prüfung ablegen können. Zudem verfolgen sie gemeinsam das Ziel, auch in den kommenden Ausbildungsjahren genügend Ausbildungsplätze anbieten zu können.

Konkret verständigten sich die Partner der Allianz u.a. darauf, dass Firmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, zeitlich befristet eine Übernahmeprämie erhalten können. Zudem sollen Betriebe zur Stabilisierung des Ausbildungsjahres 2020/21 die Vorteile der Verbundausbildung und der Auftragsausbildung stärker nutzen können. Außerdem wollen die Allianzpartner Jugendliche und Betriebe – auch mit mehr digitalen Formaten - im kommenden Ausbildungsjahr noch gezielter beraten und vermitteln.

Die Allianzpartner werden die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Pandemie weiter verfolgen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Stabilisierung des Ausbildungsmarktes ergreifen.

(gk)

Weitere arbeitsrechtliche Informationen in Bezug auf die Corona-Pandemie

(gk)

Beratungsgegenstände des Bundestages

  1. Sitzung, 6.5.2020: Keine relevanten Beschlüsse.
  1. Sitzung, 7.5.2020: 
  • Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ sowie unveränderte Annahme des Gesetzesentwurfes auf Drs. 19/18698 gem. Buchstabe a der Beschlussempfehlung auf Drs. 19/19038
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)
    • zu dem Antrag der Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Familien in der Corona-Krise verlässlich unterstützen und auch langfristig vor finanziellen Risiken schützen“ (BT-Drs. 19/18670)
    • zu dem Antrag der Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Corona-Elterngeld einführen“ (BT-Drs. 19/18684)
    • zu dem Antrag der Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Familien und Kinder in der Corona-Krise absichern - Corona-Elterngeld einführen“ (BT-Drs. 19/18710)

sowie Annahme der Buchstaben b bis d der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/19038. Das bedeutet: Ablehnung der Anträge auf Drucksachen 19/18670, 19/18684 und 19/18710

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Rettungsschirm für Familien schaffen“ (BT-Drs. 19/18941) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs einesZweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes sowie Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/18696 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/19036 unter dem Titel "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie"
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Pflegende Angehörige Unterstützen – nicht nur in der Corona-Krise“ (BT-Drs. 19/18957) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Häusliche Pflege und pflegende Angehörige unterstützen“ (BT-Drs. 19/18749) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Wertschätzung für Pflege- und Gesundheitsberufe ausdrücken – Corona-Prämie gerecht ausgestalten (BT-Drs. 19/18940) sowie Überweisung an Ausschüsse
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Hürden bei der Anerkennung von Berufskrankheiten abbauen“ (BT-Drs. 19/19037). Sodann Annahme der Buchstaben b und c der Beschlussempfehlung auf Drucksache19/19037. Das bedeutet Ablehnung der Anträge auf Drucksachen 19/17787 und 19/17769
  • Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (Sozialschutzpaket II)“ (BT-Drs. 19/18966) sowie Überweisung an Ausschüsse

 

  1. Sitzung, 13.5.2020: Keine relevanten Beschlüsse.
  2. Sitzung, 14.5.2020:
  • Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie(Sozialschutz-Paket II). Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/18966 in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/19204
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
    • oZu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Kurzarbeitergeld erhöhen – Kosten der Krise nicht einseitig Beschäftigten zumuten“ (BT-Drs. 19/18686)
    • oZu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Kurzarbeitergeld Plus einführen“ (BT-Drs. 19/18704)

Annahme der Buchstaben c bis f der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/19204. Das bedeutet Ablehnung der Anträge auf Drucksachen 19/18672, 19/18686, 19/18945 und 19/18 04. Annahme des Buchstaben g der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/19204.

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Aktuelle Einschränkungen des Grenzverkehrs zurücknehmen und EU-Freizügigkeit wieder herstellen“ (BT-Drs. 19/19149) sowie Überweisung an Ausschüsse 

 

  1. Sitzung, 15.5.2020:
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Arbeitszeitverkürzung in der Pflege - Sechs-Stunden-Schichten retten Leben“ (BT-Drs. 19/19141) sowie Überweisung an Ausschüsse 
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Corona-Prämie für Gesundheits- und Pflegebeschäftigte“ (BT-Drs. 19/19139) sowie Überweisung an Ausschüsse 

(gk)

Beratungsgegenstände des Bundesrats

  1. Sitzung, 15.5.2020:
  • Kein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (BR-Drs. 197/20)
  • Stellungnahme hinsichtlich eines Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (BR-Drs. 84/20)
  • Keine Einwendungen hinsichtlich eines Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitergesetzes (BR-Drs. 162/20)
  • Stellungnahme hinsichtlich eines Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes (BR-Drs. 89/20)
  • Kein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses eines Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie (BR-Drs. 217/20)
  • Kein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie (BR-Drs. 218/20)
  • Zustimmung eines Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) (BR-Drs. 245/20)

(gk)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt 

Teil I: 19 – 23

  • Neufassung der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 24.4.2020 (BGBl I Nr. 21, S. 868)
  • Neufassung des Berufsbildungsgesetzes vom 4.5.2020 (BGBl I Nr. 22, S. 920)
  • Neufassung der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 14.5.2020 (BGBl I Nr. 22, S. 951)

Teil II: keine neuen Veröffentlichungen.

(gk)

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L): L 132 – L 163

  • Verordnung (EU) 2020/672 des Rates vom 19. Mai 2020 zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) im Anschluss an den COVID‐19‐Ausbruch (L 159, S. 1)

(gk)

B. Rechtsprechung

Arbeitskampfrecht

Anforderungen an Verfügungsanspruch bei Untersagung von Arbeitskampfmaßnahmen

BVerfG, Beschluss vom 07.04.2020 - 1 BvR 2674/15c

Es kann dahinstehen, ob es verfassungsrechtlich geboten ist, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes einen Verfügungsanspruch auf die Untersagung einer Arbeitskampfmaßnahme nur dann anzunehmen, wenn die beabsichtigte Maßnahme „offensichtlich“ oder „eindeutig“ rechtswidrig ist. Jedenfalls ist die Auffassung, eine offensichtliche Rechtswidrigkeit könne nicht vorliegen, wenn das Gericht der ersten Instanz die Streikmaßnahme als rechtmäßig erachtet habe oder wenn im Tarifkonflikt bereits zuvor rechtmäßige Streikmaßnahmen stattgefunden hätten, nicht zwingend. Eine solche Bindung des Gerichts der zweiten Instanz steht im Widerspruch zum in § 64 Abs. 1 ArbGG vorgesehenen Grundsatz des Instanzenzuges. Auch die Tatsache, dass sich der Tarifkonflikt bereits länger hinzog und verschiedene Streikmaßnahmen gerichtlich unbeanstandet geblieben waren, führt nicht zu einer solchen Bindung des erkennenden Gerichts. 

(lb)

Arbeitsvertragsrecht

Unwirksamkeit einer AGB betreffend das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.2020 – 4 Sa 44/19 – Leitsätze

Eine Vertragsklausel in einer AGB, mit welcher der Arbeitnehmer bestätigen soll, nicht bereits zuvor in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber gestanden zu haben, ist als Tatsachenbestätigung, die geeignet ist, die Beweislast zulasten des anderen Vertragsteils und zugunsten des Verwenders zu verändern, unwirksam gem. § 309 Nr. 12b BGB. 

(lb)

Anforderungen an dienstliche Beurteilung

LAG Köln, Urteil vom 28.02.2020 – 4 SaGa 22/19 – Leitsätze

Eine dienstliche Beurteilung eines Angestellten im öffentlichen Dienst in Form einer sog. Ankreuzbeurteilung muss bei einem uneinheitlichem Leistungsbild ein Gesamturteil mit einer Begründung enthalten, aus dem zu entnehmen ist, aus welchen Einzelbewertungen es in welcher Weise gebildet wurde. Dies gilt umso mehr, wenn das Gesamturteil des Beurteilers eine deutliche Abweichung nach unten gegenüber dem Beurteilungsbeitrag des Vorgesetzen aufweist. Ein Gesamturteil, das nur darlegt, dass vier von acht Punkten stärker gewichtet wurden, ist insofern nicht ausreichen. Ein Bewerbungsschluss in einer Stellenausschreibung stellt regelmäßig keine Ausschlussfrist dar. Für die Beurteilung, ob ein beamteter Mitbewerber einer beamten- oder laufbahnrechtlichen Beförderungssperre unterliegt, kommt es auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung an. Daher ist es rechtlich unbedenklich, einen beamteten Mitbewerber in ein Stellenbesetzungsverfahren einzubeziehen, wenn er sowohl im Zeitpunkt seiner Bewerbung als auch seiner dienstlichen Beurteilung noch einer Beförderungssperre unterliegt. 

(lb) 

Rechtmäßigkeit einer arbeitgeberseitigen Weisung (Versetzung)

LAG Köln, Urteil vom 28.02.2020 – 4 Sa 326/19 – Leitsätze

Einer angestellten Immobilienkauffrau, die bislang für Vermietung und Verkauf von Immobilien zuständig war und hierdurch auch Provisionsansprüche erworben hat, die rund das Doppelte der Grundvergütung ausmachen, kann mangels Gleichwertigkeit im Wege des Direktionsrechts keine Tätigkeit im Bereich von Hausverwaltungen übertragen werden, wenn dort unstreitig keine Provisionsansprüche erworben werden können. Einzelfall der Unbilligkeit einer örtlichen Versetzung einer Mitarbeiterin von über 600 km zum einen aufgrund deren familiärer Verhältnisse und zum anderen wegen Rechtsmissbrauchs, da keine ernsthafte Beschäftigung durch den Arbeitgeber zu erwarten ist, wenn die Mitarbeiterin bspw. als "Pulverfass", "Sprengsatz" oder "aufbrausende Persönlichkeit" bezeichnet und beleidigt wird. Die Aufnahme einer Tätigkeit während einer Elternzeit bei einem Dritten gemäß § 15 BEEG bedarf der vorherigen Zustimmung des Vertragsarbeitgebers. Eine bloße Anzeige ist nicht ausreichend, so dass die Aufnahme der Tätigkeit eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellt, die eine Abmahnung rechtfertigt.

 (lb)

Betriebsübergang

Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam - Kein Betriebs(teil)übergangauf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbH

BAG, Urteil vom 14.05.2020 - 6 AZR 235/19 - Pressemitteilung Nr. 15/20

Die Kündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27. Januar 2018 sind wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG i.V.m. § 134 BGB unwirksam. Die Massenentlassungsanzeige hätte bei der dafür zuständigen Agentur für Arbeit in Düsseldorf erfolgen müssen Die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer sind jedoch nicht auf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbh (LGW) übergegangen. Die Voraussetzungen eines Betriebs(teil)übergangs i.S.v. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB liegen nicht vor. Die LGW hat zwar zum Teil das sog. Wet-Lease fortgeführt, das Air Berlin für eine andere Fluggesellschaft bis Ende Dezember 2017 durchgeführt hatte. Bei Air Berlin war das Wet-Lease jedoch schon mangels hinreichender Zuordnung von Arbeitnehmern zu keinem Zeitpunkt ein Betriebsteil, der auf einen Erwerber hätte übergehen können. Bis zur Einstellung des eigenwirtschaftlichen Flugbetriebs Ende Oktober 2017 fehlte es zudem an der für einen Betriebsteil erforderlichen gesonderten Leitung für das Wet-Lease-Geschäft.

(lb) 

Europarecht

Anrechnung von ausländischen Vordienstzeiten für Lehrer bei der Berechnung der Höhe des Entgelts

EuGH, Urteil vom 23.04.2020 – Rs. C-710/18 – Leitsatz

Art. 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die für die Ermittlung der Höhe des Entgelts eines als Lehrer bei einer Gebietskörperschaft beschäftigten Arbeitnehmers die Vordienstzeiten, die von diesem Arbeitnehmer bei einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen anderen Arbeitgeber als dieser Gebietskörperschaft zurückgelegt wurden, nur im Umfang von insgesamt bis zu drei Jahren berücksichtigt, wenn diese Tätigkeit derjenigen gleichwertig ist, die der Arbeitnehmer im Rahmen dieser Tätigkeit als Lehrer auszuüben hat. 

(lb)

Schadensersatz wegen Diskriminierung wegen sexueller Ausrichtung bei öffentlichen Äußerungen eines Arbeitgebers ohne Bezug zu konkreten Einstellungsverfahren

EuGH, Urteil vom 23.04.2020 – Rs. C 507/18 – Leitsätze

Der Begriff „Bedingungen … für den Zugang zu [einer] Erwerbstätigkeit“ in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Gleichbehandlungsrichtlinie ist dahin auszulegen, dass unter diesen Begriff Äußerungen einer Person fallen, wonach sie niemals Personen mit einer bestimmten sexuellen Ausrichtung einstellen noch in ihrem Unternehmen beschäftigen würde, die diese Person in einer Radio- oder Fernsehsendung zu einem Zeitpunkt machte, zu dem ein Einstellungsverfahren weder im Gange noch geplant war, sofern die Verbindung dieser Äußerungen zu den Bedingungen für den Zugang zu einer Erwerbstätigkeit in diesem Unternehmen nicht hypothetisch ist. Die Richtlinie 2000/78 ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, wonach eine Vereinigung von Rechtsanwälten, deren satzungsmäßiger Zweck darin besteht, namentlich Personen mit einer bestimmten sexuellen Ausrichtung vor Gericht Beistand zu leisten sowie die Kultur und die Achtung der Rechte dieser Personengruppe zu fördern, aufgrund dieses Zwecks und unabhängig von ihrer etwaigen Gewinnerzielungsabsicht automatisch befugt ist, ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung der Ansprüche aus dieser Richtlinie einzuleiten und gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen, wenn Tatsachen eintreten, die den Tatbestand einer Diskriminierung im Sinne dieser Richtlinie gegenüber dieser Personengruppe erfüllen könnten und sich kein Geschädigter feststellen lässt. 

(lb)

Betriebsübergang ohne Übernahme materieller Betriebsmittel

EuGH, Urteil vom 27.02.2020 – Rs. C 298/18 – Leitsatz

Art. 1 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie ist dahin auszulegen, dass bei der Übernahme einer Tätigkeit, deren Ausübung nennenswerte Betriebsmittel erfordert, durch eine wirtschaftliche Einheit aufgrund eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags der Umstand, dass diese Mittel, die Eigentum der die Tätigkeit zuvor ausübenden wirtschaftlichen Einheit sind, von der erstgenannten Einheit wegen rechtlicher, umweltrelevanter und technischer Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers nicht übernommen werden, der Qualifizierung der Übernahme der Tätigkeit als Unternehmensübergang nicht notwendigerweise entgegenstehen muss, wenn andere Tatsachen, wie die Übernahme eines wesentlichen Teils der Belegschaft und die Fortsetzung der Tätigkeit ohne Unterbrechung, die Feststellung zulassen, dass die betreffende wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

 (lb)

Prozessuales

LAG Köln, Beschluss vom 06.05.2020 – 9 Ta 48/20 – Leitsatz

Eine Leistungsklage ist regelmäßig mutwillig iSd. § 114 Abs. 2 ZPO, wenn der Kläger die Gegenseite zuvor nicht außergerichtlich zur Leistung aufgefordert hat. 

(lb)Sozialrecht

Verfolgungsbedingte Entschädigung für "Ghetto"arbeit auch bei Verbleib im eigenen Haus

BSG, Urteil vom 20.05.2020 – B 13 R 9/19 R – Pressemitteilung Nr. 9/2020

Ein in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgter Jude hat auch dann Anspruch auf Zahlung einer Altersrente unter Berücksichtigung sogenannter Ghetto-Beitragszeiten, wenn er seiner Beschäftigung von seinem angestammten Wohnsitz aus nachgeht, indem er im Zeitraum von Januar 1940 bis März 1942 Reinigungsarbeiten gegen Entgelt im Sinne des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen im Ghetto (ZRBG) - hier Extraportionen Essen - durchführte. Die Bedingungen, unter denen dies erfolgte, sind denen eines zwangsweisen Aufenthalts in einem Ghetto im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 ZRBG zumindest im Wege der Analogie gleichzustellen. Das Erfordernis der Gleichstellung folgt aus den neueren historischen Erkenntnissen über die Erscheinungsformen von "Ghettos" im nationalsozialistischen Einflussbereich, die der Gesetzgeber bei der Schaffung des ZRBG noch nicht umfassend in den Blick nehmen konnte. Nur durch ihre Berücksichtigung kann jedoch der gewollte entschädigungsrechtliche Ausgleich innerhalb des Rentenversicherungsrechts hinreichend verwirklicht werden, so dass von einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes auszugehen ist. 

(lb)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

"Große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

BAG, Urteil vom 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Pressemitteilung Nr. 13/20

Eine "große Station" i.S.d. Tätigkeitsmerkmals des TVöD/VKA liegt regelmäßig vor, wenn der Stationsleitung mehr als 12 Vollzeitkräfte fachlich unterstellt sind. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann bei einer solchen Anzahl unterstellter Beschäftigter das Tarifmerkmal "große Station" verneint werden. Umgekehrt leitet eine Stationsleitung bei einer geringeren Anzahl unterstellter Vollzeitbeschäftigter regelmäßig keine "große Station". Ausnahmen kommen in Betracht, wenn sich die Station ihrer Struktur nach aus anderen Gründen als "groß" im Tarifsinn darstellt. 

(lb)

Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher Nachvollziehung" eines Tarifwerks

BAG, Urteil vom 13.05.2020 - 4 AZR 489/19 - Pressemitteilung Nr. 14/20

Die Parteien eines Tarifvertrags können in diesem nicht wirksam vereinbaren, dass Ansprüche aus dem Tarifvertrag trotz beiderseitiger Tarifgebundenheit nur dann bestehen sollen, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Einführung des Tarifwerks durch eine Bezugnahmeklausel auch individualvertraglich nachvollziehen. Eine solche Bestimmung liegt außerhalb der tariflichen Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien. 

(lb)

C. Literatur

Allgemein

Arbeitsbefreiung zur Betreuung eines Kindes – Rechte von Arbeitnehmern und Reaktions- sowie Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber

Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, Wuppertal/Krefeld, DB 2020, 952 – 957

Wenn Betreuungseinrichtungen wie Kitas oder Schulen geschlossen werden, wie dies beispielsweise aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie geschieht, stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage, wie sich die Betreuung des Nachwuchses einrichten lässt.  In seinem Beitrag geht der Autor der Frage nach, ob Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben dürfen, um sich um ihre Kinder zu kümmern und ob trotz Fernbleibens der Eltern ein Vergütungsanspruch besteht.

(gk)

Die Probezeitvorschrift der Arbeitsbedingungenrichtlinie: Unionsrechtliche Eingrenzung von Erprobungsbefristung und kündigungsschutzrechtlichen Wartezeiten

RiLAG Dr. Mathias Maul-Sartori, Berlin-Brandenburg, AuR 2020, 203-210

Ausgangspunkt des Beitrags ist Art. 8 der neuen sog. Arbeitsbedingungen-Richtlinie. Dieser enthält die Vorgabe, dass die Probezeit in den Mitgliedstaaten auf sechs Monate begrenzt ist. Neben dieser Bestimmung kommt im nationalen Recht nach § 622 Abs. 3 BGB eine verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen hinzu. Problematisch werden diese Vorschriften bei befristeten Arbeitsverhältnissen und bei Arbeitsverhältnissen von schwerbehinderten Menschen. Der Verfasser zeigt die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten der europäischen Vorgaben auf und fordert einen verbesserten Kündigungsschutz in der Erprobungsphase von befristeten und schwerbehinderten Arbeitnehmern. 

(eh)

Das Konzept der angemessenen Vorkehrungen und seine (Nicht-) Umsetzung im nationalen Recht

RA Dr. Hans Bechtolf, Berlin, ZESAR 2020, 161-164

Durch Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG sollen vom Arbeitgeber entsprechende Vorkehrungen, beispielsweise Rampen für Rollstuhlfahrer, getroffen werden, um Menschen mit Behinderungen die berufliche Teilhabe zu ermöglichen. Eine solche Vorschrift, die die Vorgaben der Richtlinie umsetzt, ist im nationalen Recht bislang noch nicht verankert. Der Verfasser erklärt in diesem Beitrag die einzelnen Aspekte der Vorgaben und ihre Umsetzung beziehungsweise Umsetzungsdefizite ins nationale Recht. 

(eh)

Corona: Virale Anpassungen des Arbeitsrechts

RA Prof. Dr. Michael Fuhlrott / RAin Dr. Katharina Fischer, Hamburg, NZA 2020, 345-350

Die Autoren geben einen Überblick über arbeitsrechtliche Themen, die in Zeiten der Covid19-Pandemie eine besondere Rolle spielen sowie über die erfolgten und geplanten Gesetzesänderungen. Zu nennen sind hier die Förderung von Kurzarbeit wie auch die Vereinfachung bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Hinsichtlich des Arbeitszeitrechts machen die Verfasser §§ 14 und 15 ArbZG als zentrale Normen aus, die ein Abweichen von den Vorgaben des ArbZG erlauben. Neben § 3 EFZG für den Fall der Krankheit werden darüber hinaus die Pflichten zur Entschädigung durch den Arbeitgeber bei Quarantäne eines Arbeitnehmers angesprochen (§§ 28, 30, 31 S. 2 IfSG), welche jedoch gem. § 56 IfSG erstattungsfähig sind. Schließlich werden auch Änderungsbedarfe angesprochen; exemplarisch ist hier eine mögliche virtuelle Betriebsratssitzung zu nennen.

(hl)

Das Coronavirus (COVID-19) auf dem Vormarsch – Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen

RAinnen Dr. Esther Dehmel, LL.M. / Dr. Nina Hartmann, München, BB 2020, 885-891

Die Verfasserinnen beleuchten arbeitsrechtliche Problemstellungen vor dem aktuellen Hintergrund der Covid19-Pandemie. Zunächst erfolgt eine Begriffsbestimmung des „(un-)begründeten Verdachtsfalls“, „unspezifischer Allgemeinsymptome“ sowie des „Kontakts“ mit Personen, die Symptome aufwiesen. Im Anschluss wird ein mögliches Leistungsverweigerungsrecht (insb. § 275 Abs. 3 BGB) analysiert – jedoch verneint – und ein potenzieller Umgang mit „Rückkehrern“ skizziert. Darüber hinaus werden Betriebseinschränkungen angesprochen und Lösungen aufgezeigt; zu nennen sind an dieser Stelle die Gewährung von Urlaub und Betriebsferien wie auch die Anordnung von Kurzarbeit und Überstunden. Schließlich wird die arbeitgeberseitige Pflicht aus § 31 S. 2 IfSG (und auch Erstattungsmöglichkeit nach § 56 IfSG) zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Quarantäne Anordnung für einen Arbeitnehmer angesprochen.

(hl)

Rechtsfragen zur Arbeitsunfähigkeit bei COVID-19

Vors. RiBAG a.D. Prof. Franz Josef Düwell, Konstanz, BB 2020, 891-894

Kernthema des Beitrags ist die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus vor dem Hintergrund der §§ 3, 4, 5 EFZG. Dabei wird mitunter die verschuldete Arbeitsunfähigkeit thematisiert wie auch die Vereinfachung der Erteilung einer ärztlichen Bescheinigung. Die im Internet angebotene Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf der Grundlage eines online auszufüllenden Fragebogens ist nach Auffassung des Autors darin jedoch nicht enthalten und genüge nicht den Anforderungen des (neuen) BMV-Ä.

(hl)

Arbeitsrecht und Corona 2.0 – Weitere gesetzliche Änderungen

RA Prof. Dr. Michael Fuhlrott / RAin Dr. Katharina Fischer, Hamburg, NZA 2020, 409-413

Der Beitrag schließt an „Corona: Virale Anpassungen des Arbeitsrechts“ (NZA 2020, 345-350) an und beleuchtet weitergehend Änderungen im Bereich des Kurzarbeitergelds durch die KugV und die Schaffung einer sozialversicherungsrechtlichen Entschädigungsgrundlage für arbeitnehmerseitige Lohnansprüche (§ 56 IfSG). Darüber hinaus werden auch gesetzliche Modifikationen im Arbeitszeitrecht sowie die Ermöglichung von Betriebsratsbeschlüssen auf virtuellem Weg angesprochen. Im Arbeitszeitrecht ist neben den § 15 Abs. 2 ArbZG konkretisierenden Allgemeinverfügungen der Länder und Kommunen auf bundesgesetzlicher Ebene eine Ermächtigung in § 14 Abs. 4 ArbZG eingefügt worden – eine entsprechende Verordnung ist nach Ansicht der Autoren hier zeitnah zu erwarten. Hinsichtlich der virtuellen Betriebsratsbeschlüsse wird auf die Ministererklärung von Bundesarbeitsminister Heilverwiesen; eine gesetzliche Fundierung bleibt weiterhin aus.

(hl)

Das Gesetzespaket zum Sozialschutz

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Freiburg, BB 2020, 948-952

Der Autor gibt einen Überblick über Gesetzesänderungen, die durch das „Sozialschutz-Paket“ am 28.3.2020 im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt wurden. Zu nennen sind insbesondere weitere Ausnahmen vom Arbeitszeitschutz, die Ausweitung der kurzfristigen geringfügigen Beschäftigung sowie die Nichtzurechnung von Entgelten im Rahmen der Kurzarbeit. Zur Erreichung eines vereinfachten Zugangs zu sozialer Sicherung wurde der Wegfall der Berücksichtigung des Vermögens bei dem Bezug von Sozialleistungen beschlossen, darüber hinaus auch Erleichterungen bei dem Bezug von Kinderzuschlägen.

(hl)

100 Jahre ILO und die Suche nach sozialer Gerechtigkeit

Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter, Trier, EuZA 2020, 143-156

Die Autorin gibt einen Rückblick auf die 1919 nach dem Ende des ersten Weltkriegs geschaffene ILO (Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisationen). Anschließend wird das System der ILO aufgezeigt und globalisierungsbedingte Herausforderungen beleuchtet. Darüber hinaus erfolgt eine Analyse der Wechselwirkung mit dem deutschen sowie europäischen Arbeitsrecht. Zu nennen ist dabei die Anwendung der ratifizierten ILO-Standards im Rahmen der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe. Schließlich gibt die Verfasserin auch einen Ausblick auf künftige Herausforderungen.

(hl)

COVID-Arbeitszeitrecht – eine Hilfe?

Vors. RiBAG a.D. RA Harald Schliemann, Hannover, NZA 2020, 565-569

Ausgangspunkt des Beitrags ist die am 28.3.2020 in Kraft getretene Rechtsverordnung COVID-19-ArbZV, die Abweichungen vom ArbZG gestattet. Nach einer Analyse werden die Grenzen dieser Abweichungen entsprechend aufgezeigt. Daneben werden der (zeitliche) Anwendungsbereich sowie Ruhezeitverkürzungen und Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen beleuchtet. Der Verfasser resümiert, dass die Verordnung nur begrenzt Vorteile mit sich bringt und überwiegend nur einige wenige Abweichungen vom ArbZG zulasten der Arbeitnehmer normiert.

(hl)

Entschädigung von Verdienstausfall während der Corona-Pandemie

Leitender Senatsrat Dr. Jan Stöß / Ri Dr. Max Putze, Berlin, NJW 2020, 1465-1471

Im Zentrum des Beitrags stehen die Regelung des § 56 Abs. 1 IfSG. In diesem Zusammenhang erläutern die Autoren die Tatbestandsvoraussetzungen für die Lohnentschädigung sowie den Anspruchsinhalt. Darüber hinaus wird das Verfahren, insb. die Vorleistungspflicht des Arbeitgebers, aufgezeigt, welches eine schnelle Sicherstellung der Lohnentschädigung sicherstellen soll. Neben § 56 IfSG erfolgt auch eine entsprechende Analyse des § 56 Abs. 1a IfSG, die den Verdienstausfall von Sorgeberechtigten zum Regelungsinhalt hat.

(hl)

Kurzarbeit in Zeiten der Corona-Krise

RA Marcus Bertz, Dipl.-Verw. (FH), Berlin, NJW-Spezial 2020, 242-243

Der Autor beleuchtet Möglichkeiten zur Einführung von Kurzarbeit aufgrund der Covid19-Pandemie. Zu nennen sind an dieser Stelle kollektivrechtliche Maßnahmen (Betriebsvereinbarungen oder tarifliche Kurzarbeitsklauseln), aber auch individualvertragliche Instrumente wie die Änderungskündigung oder arbeitsvertragliche Kurzarbeitsklauseln. Im Fokus des Beitrags steht daneben der Anspruch auf Kurzarbeitergeld aus §§ 95 ff. SGB III.

(hl)

Die Qualifizierungsstufen der beruflichen Weiterbildung im BBiG als Auslegungshilfe für den Zumutbarkeitsbegriff im kündigungs- und betriebsverfassungsrechtlichen Kontext

Wiss. Mit. Dr. Simge Kurt, Augsburg, BB 2020, 1012-1017

Ausgangspunkt des Beitrags ist der Begriff der Zumutbarkeit im Rahmen der Weiterbildung eines Arbeitnehmers. Zunächst wird dazu der Weiterbildungsbedarf infolge der Digitalisierung aufgezeigt. Im Anschluss erörtert die Verfasserin ihren Lösungsvorschlag, der dahin zielt, die im BBiG vorgesehenen Qualifizierungsstufen der beruflichen Weiterbildung (§ 1 Abs. 4 Nrn. 1, 2 sowie Abs. 5 BBiG) mit dem Weiterbildungsbedarf zu verbinden und sie als Auslegungshilfe bei der Bestimmung der Zumutbarkeit heranzuziehen. Der Begriff der Zumutbarkeit spielt dabei auch eine Rolle für § 1 Abs. 2 S. 3 KSchG und § 102 BetrVG.

(hl)

Die Rechtsprechung zum Gesundheitsschutz im Jahr 2019 und die Konsequenzen für die betriebliche Praxis

RA Max Oberberg, Kiel, NZA-RR 2020, 228-234

Der Beitrag schließt an NZA-RR 2018, 633 an und setzt die Übersicht und Analyse der ergangenen Rechtsprechung, insb. des BAG, zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz für den Zeitraum 2019 fort. Themen sind unter anderem § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. §§ 5 und 3 ArbSchG, betriebliches Eingliederungsmanagement, Auskunftsansprüche des Betriebsrats sowie die Rechtssache CCOO des EuGH (Urteil vom 14.5.2019, Rs. C-55/18).

(hl)

Arbeitsvertragsrecht

Entgeltanspruch bei Unwirksamkeit eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags?

Vizepräs. RiLAG Chemnitz Dr. Andreas Michael Spilger, Chemnitz, NZA 2020, 357-358

Kernthema des Beitrags ist eine mögliche Anspruchsgrundlage für Entgeltzahlung bei Abschluss eines unwirksamen Aufhebungsvertrags. Im Fokus stehen dabei die Regelungen über den Annahmeverzug sowie §§ 326 und 615 BGB. Hat der Arbeitgeber dabei das Zustandekommen eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags in einer Schadensersatzansprüche begründenden Weise herbeigeführt, könne das nach neuerer Rechtsprechung zwar Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit des Aufhebungsvertrags führen. Nicht ersatzfähig bleibe jedoch der mangels Gläubigerverzugs entfallende Arbeitsentgeltanspruch. Eine Ausnahme hiervon besteht unter den Voraussetzungen des § 326 Abs. 2 S. 1 Var. 1 bzw. Var. 2 BGB.

(hl)

Homeoffice und Mobile Office in der Corona-Krise

RA Dr. Steffen Krieger / RAin Dr. Tanja Rudnik / Ref. iur. Dr. Alberto Povedano Peramato, Düsseldorf, NZA 2020, 473-480

Beleuchtet wird im Beitrag die Möglichkeit des Homeoffice in Zeiten der Corona-Pandemie. Dies geschieht vor dem Hintergrund des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts, einer möglichen Festlegung im Individualvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Die Autoren kommen hier zu dem Schluss, dass Homeoffice im Regelfall konsensual vereinbart werden muss, notwendigerweise jedoch auch per Weisung durchzusetzen ist. Im Anschluss daran werden die mit dem Homeoffice einhergehenden Pflichten des Arbeitgebers aufgezeigt. Zu nennen sind hier die Kostentragung (ggf. über § 670 BGB), der Arbeitsschutz (insb. die Unterweisung gem. § 12 ArbSchG) sowie der Unfallversicherungsschutz. 

(hl)

Lohnrisiko und Entgeltfortzahlung während der Corona-Pandemie

RAe Prof. Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt / Christopher Krois, Hamburg, NZA 2020, 413-418

Die Verfasser analysieren das Lohnrisiko und die Entgeltfortzahlung vor dem Hintergrund der §§ 615, 616 BGB sowie des § 56 IfSG. Dabei zeigen sie zunächst die Grenzen des Betriebsrisikos nach § 615 S. 3 BGB auf. Im Hinblick auf § 616 S. 1 BGB kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Norm mangels des Tatbestandsmerkmals der „nicht erheblichen Zeit“ in derzeit relevanten Fällen nicht anwendbar ist und daher Entschädigungsansprüche nach § 56 Abs. 1, 1a IfSG nicht ausschließt (wie etwa bei § 3 Abs. 1 EFZG). Schließlich erfolgt eine ausführliche Beleuchtung des § 56 Abs. 1, 1a IfSG. Vor diesem Hintergrund gehen die Verfasser auch auf den Abbau von Ansprüchen auf Freizeitausgleich ein.

(hl)

Das Kopftuch am Arbeitsplatz und unternehmerische Neutralitätskonzepte: Wie verändert europäisches Gleichbehandlungsrecht den Umgang mit der Religionsfreiheit in Arbeitsverhältnissen zwischen Privaten?

Dr. Christina Meyer, München, EuZA 2020, 206-223

Der Beitrag geht von einem Vorlagebeschluss des BAG (v. 30.1.2019, 10 AZR 299/18) an den EuGH aus und beleuchtet, wie das Unionsrecht und die Rechtsprechung des EuGH den Umgang mit der Religionsfreiheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz (bei privaten Arbeitgebern) zu verändern vermag. Dazu wird zunächst die divergierende europäische und nationale Rechtsprechung aufgezeigt. Der EuGH prüft dabei Gleichbehandlungsrechte, während deutsche Gerichte Freiheitsgrundrechte miteinander abwägen. Die Autorin zeigt diesbezüglich mögliche Lösungsansätze auf und kommt zu dem Ergebnis, dass das deutsche Abwägungsgebot neben dem europäischen Gleichbehandlungsrecht fortgeführt werden kann.

(hl)

Lohnanspruch bei pandemiebedingten behördlichen Betriebsschließungen?!

Prof. Dr. Philipp S. Fischinger, LL.M./ Wiss. Mit. Silas Hengstberger, LL.B., Mannheim, NZA 2020, 559-564

Ausgangspunkt des Beitrags ist § 615 BGB und die Frage, ob den Arbeitgeber bei einer pandemiebedingten behördlichen Betriebsschließung die Pflicht zur Lohnfortzahlung trifft. Die Autoren beleuchten ausführlich den Wortlaut und die Konzeption von §§ 615, 293 ff. BGB. Dabei erfolgt eine detaillierte Gegenüberstellung von Argumenten für und gegen die Lohnfortzahlungspflicht. Sie konstatieren schließlich, dass sich eine Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung aus § 615 S. 1 BGB i.V.m. §§ 293 ff. BGB ergibt. Angesprochen werden darüber hinaus Kurzarbeit sowie die durch die Rechtsprechung des BAG entwickelte Ausnahme der Lohnfortzahlungspflicht bei einer Existenzgefährdung.

(hl)

Der Vergütungsanspruch des abberufenen aber nicht gekündigten GmbH-Geschäftsführers

RA Dr. Rüdiger Werner, Gerlingen, NZA-RR 2020, 235-240

Die Beendigung des Organverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers gem. § 38 Abs. 1 GmbHG führt nicht automatisch zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Dieses muss gesondert gekündigt werden. Der Autor geht der Frage nach, welche Auswirkungen die unterlassene Kündigung nach Abberufung als Geschäftsführer mit sich bringt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Vergütungsanspruch grundsätzlich fortbesteht. Einschränkungen ergeben sich bei leistungsbezogenen variablen Vergütungsbestandteilen. Daneben wird ein Schadensersatzanspruch des Geschäftsführers nach § 280 Abs. 1, 3 i.V.m. § 283 S. 1 BGB unter Berücksichtigung von § 615 S. 2 BGB angesprochen.

(hl)

Betriebliche Altersversorgung

BB-Rechtsprechungsreport zur betrieblichen Altersversorgung 2019/2020

RA Theodor B. Cisch / RAin Christine Bleeck / RA Dr. Michael Karst, Wiesbaden, BB 2020, 1076-1085

Die Verfasser geben einen ausführlichen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung des BAG im Zeitraum von April 2019 bis März 2020 zum Thema betriebliche Altersversorgung. Schwerpunkte liegen dabei in Problemen der Gleichbehandlung sowie der AGB-Kontrolle. Einen großen Teil nimmt zudem auch die Analyse der Änderung und des Widerrufs von Versorgungszusagen ein.

(hl)

Betriebsverfassungsrecht

Rechtsprechung zum Kollektivarbeitsrecht (Teil 1) – Unter Berücksichtigung kollektivrechtlicher Entscheidungen im Zeitraum Anfang 2019 bis Anfang 2020

RA Prof. Dr. Bernd Schiefer, Düsseldorf, DB 2020, 895 – 900

In seinem Beitrag gibt der Autor eine Rechtsprechungsübersicht über wichtige höchstrichterliche Entscheidungen im Kollektivarbeitsrecht. Im ersten Teil wird die Rechtsprechung um die Themen Auskunftsanspruch, Betriebsratsstrukturen, Betriebsratsschulung, Betriebsratstätigkeit, Betriebsvereinbarung, Benachteiligungsverbot und Einigungsstelle dargestellt. 

(gk)

Rechtsprechung zum Kollektivarbeitsrecht (Teil 2) – Unter Berücksichtigung kollektivrechtlicher Entscheidungen im Zeitraum Anfang 2019 bis Anfang 2020

RA Prof. Dr. Bernd Schiefer, Düsseldorf, DB 2020, 1064 – 1070

Im zweiten Teil der Rechtsprechungsübersicht befasst sich der Autor mit Entscheidungen zur Mitbestimmung in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

(gk)

Sicherung der Funktionsfähigkeit der Unternehmensmitbestimmung während der Covid-19-Pandemie – Arbeitnehmerwahlen, Aufsichtsratsbesetzung und SE-Gründung

RAe Christopher Krois/Patrick Wendler, Hamburg, DB 2020, 1009 – 1014

Die Corona-Pandemie hat unter anderem auch einschneidende Auswirkungen auf die innere Ordnung von Unternehmen. Laut den Autoren des Beitrags habe der Gesetzgeber zwar zügig Erleichterungen für die Durchführung von Hauptversammlungen geschaffen. Die Sicherung der Unternehmensmitbestimmung sei jedoch bislang nicht bedacht worden. Vor diesem Hintergrund gehen die Autoren den Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten bezüglich laufender Arbeitnehmerwahlen, der Handlungsfähigkeit der Aufsichtsgremien und Verhandlungen über die Arbeitnehmerbeteiligung im Zuge von Umwandlungsvorhaben von mitbestimmten Unternehmen nach. 

(gk)

Betriebsverfassung 2030: Zukunftsanforderungen und Weiterentwicklung

RA Dr. Thomas Klebe, Frankfurt/M., AuR 2020, 196-202

Aufgrund von aktuellen Entwicklungen, wie beispielsweise die Digitalisierung, befasst sich der Verfasser in diesem Beitrag befasst sich der Verfasser detailliert mit verschiedenen Reformvorschlägen für die Betriebsverfassung. Seine Meinung zufolge ist eine grundlegende Novellierung der Betriebsverfassung, zum Beispiel in den Bereichen der Rechte des Betriebsrats oder den Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer, in den nächsten Jahren für erforderlich. 

(eh)

Die Bestimmung des Kreises vergleichbarer Arbeitnehmer bei der Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern

RA Dr. Michael Bachner / RAin Nicole Engesser Means, Frankfurt a.M., NZA 2020, 422-427

Die Verfasser behandeln die Problematik, welche Arbeitnehmer mit dem Betriebsratsmitglied vergleichbar sind. Damit einhergehend beleuchten sie die Frage, ob und inwieweit Kenntnisse, Qualifikationen und Leistungen, die das freigestellte Betriebsratsmitglied während der Zeit der Ausübung des Betriebsratsamtes erworben hat, bei der Bestimmung von Vergleichspersonen eine Rolle spielt. Gesetzliche Ausgangslage für die Betrachtung ist §§ 37 Abs. 1, 4; 78 S. 2 BetrVG. Nach einer Gegenüberstellung von Stimmen aus Rechtsprechung und Literatur sowie möglichen Lösungsansätzen kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass eine Bestimmung einer Vergleichsperson durch die Frage gelöst werden könnte, welche Tätigkeit dem Betriebsratsmitglied zugewiesen werden könnte, würde man die Freistellung beenden. Dies bliebe jedoch ohne Eingreifen der Legislative stets eine Gratwanderung zwischen Begünstigung und Benachteiligung aufgrund der Betriebsratsarbeit.

(hl)

Endlich: Virtuelle Beschlussfassung für Arbeitnehmervertretungen

RA Prof. Dr. Michael Fuhlrott / RAin Dr. Katharina Fischer, Hamburg, NZA 2020, 490-491

In Zeiten der Corona-Pandemie stellt § 33 BetrVG aufgrund der fehlenden Möglichkeit der virtuellen Betriebsratssitzung ein Hindernis für Betriebsräte dar. Dies bestätige auch der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf, der eine befristete Ausnahme von diesem Grundsatz macht. Die Verfasser würdigen in ihrem Beitrag die Neuregelung, halten eine Debatte jedoch nicht für aufgehoben, sondern nur aufgeschoben.

(hl)

Errichtung eines Konzernbetriebsrats bei im Ausland gelegener Konzernspitze

RAin Prof. Dr. Marlene Schmidt, Frankfurt a.M., NZA 2020, 492-495

Ausgangspunkt des Beitrags ist die Rechtsprechung des BAG (insb. die Entscheidung vom 23.5.2018 – 7 ABR 60/16) zu dem Thema des Konzernbeitrags bei einer im Ausland gelegenen Muttergesellschaft. Zunächst wird der (ausländische) Anwendungsbereich des AktG analysiert, im Anschluss der Begriff des Konzerns i.S.v. § 54 BetrVG herausgearbeitet. Anschließend wird die Lösung des BAG (Verlagerung der Mitbestimmung auf inländische, unter der Spitze liegende Ebenen) kritisch kommentiert.

(hl)

Betriebsratsarbeit in Zeiten einer Pandemie: § 129 BetrVG

Prof. Dr. Wolfgang Däubler / RA Dr. Thomas Klebe, Bremen/Frankfurt a.M., NZA 2020, 545-551

Im Zentrum des Beitrags steht die neu verabschiedete Regelung des § 129 BetrVG. Danach wird dem Betriebsrat anlässlich der Covid-19 Pandemie befristet die digitale (per Video und telefonische) Konferenz und Beschlussfassung eröffnet. Die Autoren würdigen und erläutern die Regelung und ihren Anwendungsbereich. Zu nennen sind hier vor allem weitere Gremien im Betrieb, insb. Ausschüsse des (Konzern- und Gesamt) Betriebsrats, der Wirtschaftsausschuss und die Einigungsstelle.

(hl)

Virtuelle Betriebsratssitzung und virtuelle Einigungsstelle

RAe Ralph Lütkehaus / Dr. Arnim Powietzka, Mannheim/Stuttgart, NZA 2020, 552-559

Die Verfasser gehen dem Beitrag nach, inwieweit eine Notwendigkeit zu einer virtuellen Betriebsratssitzung bzw. virtuellen Sitzung der Einigungsstelle besteht. Thematisiert wird dabei unter anderem die Ministererklärung von Arbeitsminister Heil (vom 20.3.2020). Sehr ausführlich dargestellt wird darüber hinaus die Funktion bzw. das Verfahren sowie die Bedeutung der Einigungsstelle. Die Autoren plädieren neben einer gesetzlichen Regelung zur virtuellen Betriebsratssitzung für eine freiwillige Betriebsvereinbarung und/oder Regelungen in der Geschäftsordnung des Betriebsrats; erachten aber überdies eine virtuelle Betriebsratssitzung (oder Sitzung der Einigungsstelle) grundsätzlich für zulässig.

(hl)

Datenschutz

Die Datenschutzverantwortlichkeit des Betriebsrats – Ein Beitrag zur Integration von Betriebsverfassungsrecht und Datenschutzrecht unter der DS-GVO

RAin Dr. Lisa Staben, Hamburg, ZFA 2020, 287-313

Ausgangspunkte des Beitrags sind Art. 6 und Art. 9 der DS-GVO, wonach personenbezogene Daten grundsätzlich nicht verarbeitet werden dürfen, wenn keine gesetzlich geregelte Ausnahme vorliegt. Jedoch können Datenverarbeitungen auch seitens des Betriebsrats sinnvoll und notwendig sein. In diesem Beitrag erläutert die Verfasserin anhand der BAG-Rechtsprechung und verschiedenen Auslegungsmethoden, ob der Betriebsrats als „datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle“ beziehungsweise als „andere Stelle“ im Sinne der DS-GVO angesehen werden kann. 

(eh)

Europarecht

Schutz von Beamten durch das europäische Arbeitsrecht – ein Gebot des Gleichheitssatzes und der effektiven Umsetzung des Unionsrechts

Prof. Dr. Claudia Schubert, Hamburg, ZESAR 2020, 147-154

Ausgangspunkt des Beitrags ist die europäische Sozialpolitik, wonach abhängig Beschäftigte, unabhängig davon, ob das Beschäftigungsverhältnis privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist, einen gewissen Arbeitnehmerschutz durch das europäische Arbeitsrecht genießen. Die EU-Richtlinien, die für diesen Arbeitsschutz und für bessere Arbeitsbedingungen sorgen, sind jedoch im nationalen Recht nur im Arbeitsrecht und nicht im Beamtenrecht verankert, sodass Beamte meist nicht einbezogen werden. Aufgrund des Gebotes des Gleichheitssatzes kritisiert die Verfasserin die Unterscheidung von Arbeitnehmern und Beamten. Sie fordert die europäischen Vorgaben in das nationale Beamtenrecht zu verankern und somit dem Schutzbedürfnis der Beamten gerecht zu werden. 

(eh)

Die Arbeitgeberpflichten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nach Art. 5 Richtlinie 2000/78/EG

Prof. Dr. Wiebke Brose, LL.M., Jena, EuZA 2020, 157-176

Im Zentrum des Beitrags steht eine Analyse von angemessenen Vorkehrungen im Sinne von Art. 5 RL 2000/78/EG. Dazu wird zunächst die Bedeutung des Behinderungsbegriffs in Art. 5 RL 2000/78/EG erläutert sowie ein Überblick über das in diesem Zusammenhang relevante Übereinkommen der UN über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) gegeben. Im Anschluss beleuchtet der Autor die Umsetzung im deutschen Recht. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass sich eine volle Umsetzung nicht finden lässt, maximal eine Teilumsetzung in § 164 SGB IX. Aus diesem Grund würde in Literatur und Rechtsprechung regelmäßig auf § 241 Abs. 2 BGB, § 618 BGB, § 106 GewO, das SGB IX sowie das AGG zurückgegriffen. Der Verfasser befürwortet eine Vorlage an den EuGH, sodass weitere mögliche Vorkehrungen sowie deren Grenzen abgesteckt werden könnten.

(hl)

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Arbeitsrecht im Jahr 2019

Prof. Dr. Martin Franzen / Dr. Christian Roth, München, EuZA 2020, 176-206

Der Beitrag knüpft an EuZA 2019, 143 ff. an und gibt dabei einen ausführlichen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH im Arbeitsrecht für das Jahr 2019. Themen sind insbesondere die Gleichbehandlung, die europäischen Grundfreiheiten, der Betriebsübergang, die Befristung von Arbeitsverträgen sowie Arbeitszeit und Urlaub. Hervorgehoben werden durch die Autoren die Entscheidungen in den Rechtssachen CCOO (Urt. v. 14.5.2019, Rs. C-55/18), Bauer (Urt. v. 19.12.2019, Rs. C-168/18) und TSN u.a. (Urt. v. 19.11.2019, Rs. C-609/17).

(hl)

Die EGMR-Rechtsprechung zum Schutz der Privatsphäre und vor Überwachung am Arbeitsplatz

Prof. Dr. Kurt Pärli, Basel, EuZA 2020, 224-235

Im Fokus des Beitrags steht der Schutz der Privatsphäre am Arbeitsplatz aus Art. 8 EMRK. Hintergrund sind dabei zahlreiche Entscheidungen des EGMR, die letzte Lopez u.a. ./. Spanien (Urt. v. 17.10.2019, Nr. 1874/13). Es erfolgt eine klassische Prüfung von Art. 8 EMRK. Dabei wird zunächst der Schutzbereich (insbesondere im Hinblick auf öffentlich-rechtliche und private Arbeitsverhältnisse als Teil des Privatlebens) aufgezeigt, anschließend mögliche Formen einer Beeinträchtigung der Privatsphäre genannt und schließlich die potenzielle Rechtfertigungsansätze diskutiert.

(hl)

Grenzen des Arbeitszeitrechts bei anwaltlicher Arbeit – Legislative Reformoptionen

Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. / Wiss. Mit. Sebastian Rombey / Wiss. Mit. Charlotte Schippers, Bonn, NZA 2020, 480-489

Die Verfasser zeigen am Beispiel von angestellten Rechtsanwälten Möglichkeiten in Bezug auf Reformen im Bereich des Arbeitszeitrechts auf. Zunächst werden Friktionen zwischen Arbeitszeitrecht und berufsrechtlichen Pflichten angesprochen, anschließend der europarechtliche Gestaltungsrahmen beleuchtet. Hierbei wird auch die Umsetzungspraxis anderer Mitgliedstaaten dargestellt und die „Opt-Out“-Möglichkeit nach Art. 22 ArbZ-RL erläutert. Sie kommen zu dem Schluss, dass das Unionsrecht dem nationalen Gesetzgeber ausreichend Spielraum lässt, angestellte Anwälte (bei Kompensation) vom ArbZG auszunehmen, beispielsweise durch die Gleichstellung mit leitenden Angestellten bei ausreichender Eigenverantwortlichkeit hinsichtlich der Einteilung seiner Arbeitszeit.

(hl)

Kündigung/Kündigungsschutz

Kurzarbeit zur Krisenbewältigung – Einführung durch Änderungskündigung?

RAe Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer / Dr. Jens Günther, Stuttgart/Tübingen/München, NZA 2020, 419-422

Die Autoren widmen sich der Frage möglicher Formen Kurzarbeit einzuführen. Könne der Arbeitgeber dafür nicht auf bestehende kollektivrechtliche Grundlagen zurückgreifen oder schaffen, bliebe ihm nur eine individualrechtliche Einigung mit den einzelnen Arbeitnehmern. Da oftmals in den Individualverträgen keine (wirksamen) Klauseln zur einseitigen Einführung von Kurzarbeit vorhanden seien, bleibt das Risiko, dass Arbeitnehmer eine solche Einführung ablehnen. Die Autoren plädieren dafür, dass in diesem Fall der Arbeitgeber nötigenfalls Kurzarbeit über eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung einführen könnte. Die strengen Maßstäbe des BAG hinsichtlich gewöhnlicher Änderungskündigungen müssten dabei teleologisch reduziert werden, da dies andernfalls der Intention des Gesetzgebers zuwiderliefe. Sie schließen sich dem Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins an (Stellungnahme vom 24.3.2020), § 97 SGB III entsprechend zu ergänzen.

(hl)

Kurzarbeit durch Änderungskündigung – Nur ein theoretisches Konstrukt?

RAe Dr. Benjamin Weller / Dr. Tassilo-Rouven König, Stuttgart, BB 2020, 953-958

Die Verfasser beleuchten die Frage, auf welche Art Kurzarbeit in der aktuellen Situation eingeführt werden kann. Für den Fall, dass der Arbeitgeber nicht auf bestehende Kollektiv- oder Individualverträge zurückgreifen könne, bliebe ihm regelmäßig nur eine Änderungskündigung. Eine ordentliche Änderungskündigung komme jedoch nur in Frage, wenn eine Reduzierung der Belegschaft oder die Betriebsschließung drohe; eine außerordentliche Änderungskündigung nur bei drohender Insolvenz. Diesbezüglich werden Vorteile und Nachteile der (außer-) ordentlichen Änderungskündigung dargestellt und vor diesem Hintergrund auch die Erfordernisse einer Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) sowie einer Massenentlassungsanzeige (§ 17 KSchG) diskutiert.

(hl)

Prozessuales

Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Einhaltung des Durchführungswegs in der betrieblichen Altersversorgung

RA Steffen Völp, LL.M., Frankfurt a.M., NZA 2020, 495-498

Zunächst erfolgt eine Einordnung des streitgegenständlichen Durchführungswegs in der betrieblichen Altersversorgung als „wiederkehrende Leistung“ i.S.v. § 42 GKG. Anschließend werden Kriterien hinsichtlich der Bemessung des Streitwerts aufgezeigt und die Frage nach einem etwaigen Abschlag für den Fall einer Feststellungsklage beleuchtet, welche der Verfasser in Pauschalen nicht für zulässig erachtet. Er konstatiert, dass der Anspruch auf Einhaltung des Durchführungswegs in mehrfacher Hinsicht das Schicksal des betriebsrentenrechtlichen Leistungsanspruchs im engeren Sinne teile.

(hl)

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Verfahrensfristen im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren

RiBAG a.D. Prof. Franz Josef Düwell, Konstanz, NZA-RR 2020, 225-228

Der Autor beleuchtet vor dem Hintergrund der Vielzahl an neuen gesetzlichen Regelungen im Zuge der Covid19-Pandemie die Änderungen der Fristen hinsichtlich der Aussetzung bzw. Unterbrechung des Verfahrens. Dies erfolgt unterteilt in die Gründe der Unterbrechung. Zu nennen sind hier der Stillstand der Rechtspflege und der Anwaltsverlust i.S.v. § 244 ZPO. Analysiert werden darüber hinaus die Widereinsetzung in den vorigen Stand sowie eine Verlängerung der Klagefrist nach § 4 KSchG.

(hl)

Sozialrecht

Alterssicherung der (Solo-)Selbstständigen – Österreich als Vorbild? (Teil I) – Schutz der Selbstständigen in der österreichischen Sozialversicherung

Dr. Katharina Leonhardt, Berlin, ZESAR 2020, 155-160

Die Verfasser befasst sich in diesem Beitrag mit der geplanten Vorsorgepflicht für Selbstständige in Deutschland. Dafür stellt sie rechtsvergleichend das System der Alterssicherung von Selbstständigen und dessen Entstehungshintergrund in Österreich detailliert vor. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die historischen Wurzeln beider Sozialversicherungssysteme gleich sind, jedoch in Österreich Selbstständige zu einer Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung verpflichtet sind. Teil 2 des Beitrags (Diskussion, ob das österreichische Modell auf Deutschland anwendbar ist) erfolgt in der nächsten Ausgabe. 

(eh)

Der Europäische Gerichtshof und die Koordinierung der Pflegeleistungen

Dr. Arno Bokeloh, Bonn, ZESAR 2020, 165-169

Anhand von verschiedenen Urteilen des EuGH stellt der Verfasser zunächst die Pflegeversicherungs- beziehungsweise Krankenversicherungssysteme verschiedener Mitgliedstaaten vor. Damit möchte der Verfasser die grenzüberschreitenden Koordinierungen dieser Versicherungssysteme unter den Mitgliedstaaten untereinander aufzeigen.

(eh)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Reichweite und Grenzen der normativen Tarifwirkung – Strukturdefizite und Reformansätze

Prof. Dr. Felix Hartmann, LL.M., Berlin, ZFA 2020, 152-177

In diesem Beitrag untersucht der Verfasser die Ursachen für die nachlassende Attraktivität der Tarifbindung und welche Möglichkeit besteht, nicht nur oberflächlich, die Tarifautonomie wieder zu stärken. Dabei geht der Verfasser insbesondere auf zwei Bereiche ein. Zum einen betrachtet er die Reichweite der normativen Tarifwirkung und zum anderen den Beginn der Tarifgebundenheit. Außerdem beleuchtet er, wie diese Aspekte sich auf die Attraktivität der Tarifbindung auswirken und macht Reformvorschläge um die aktuelle Fehlentwicklung zu vermeiden. 

(eh)

Partizipation und Kostenausgleich: Nutzungsentgelt für Tarifverträge – Ein Plädoyer für die Einführung von Solidaritätsbeiträgen für Außenseiter-Arbeitnehmer

Prof. Dr. Clemens Höpfner, Münster, ZFA 2020, 178-210

In diesem Beitrag steht zur Diskussion, ob es sinnvoll und verfassungskonform ist, eine Beitragspflicht in Form von Solidaritätsbeiträgen für Außenseiter-Arbeitnehmer, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, einzuführen. Es wird beispielsweise angeführt, dass die Beteiligung an den Kosten der Tarifautonomie von Außenseiten-Arbeitnehmern notwendig ist, um die Funktionsfähigkeit eben dieser Tarifautonomie zu gewährleisten und die Attraktivität der Mitgliedschaft zu stärken. Von dem Verfasser wird verhältnismäßig geprüft, ob dadurch ein gewisser Beitrittsdruck durch einen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG entsteht und dieser einer Rechtfertigung bedarf. 

(eh)

Attraktivität von Tarifbindung – Zur Zukunftsfähigkeit der deutschen Tarifautonomie

Prof. Dr. Raimund Waltermann, Bonn, ZFA 2020, 211-238

In diesem Beitrag behandelt der Verfasser das Problem, dass im Dienstleistungs – und Niedriglohnbereich die Tarifautonomie nicht präsent ist und stellt verschiedene Möglichkeiten seitens der Verbände und des Staates dar, um die Tarifautonomie in den verschiedenen Branchen zu stärken. In Bezug zu den Möglichkeiten des Staates wird außerdem auf den Einfluss der aktuellen Gesetzgebung zur Ausweitung der Tarifwirkung eingegangen. 

(eh)

Aktuelle Fragen der tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschläge

RiBAG a. D. Malte Creutzfeldt, VorRiBAG a. D. Dr. Mario Eylert, Erfurt, ZFA 2020, 239-286

Die Verfasser setzen sich in ihrem Beitrag mit aktuellen Entwicklungen und Problemen der tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschlägen auseinander. Unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG wird als problematisch angesehen, dass Arbeitnehmer, die vereinzelt und unregelmäßig Nachtschichten übernehmen höhere Zuschläge erhalten als Arbeitnehmer, die regelmäßig in den Nachtdienst eingeplant sind. Am Beispiel der Süßwaren- und Zuckerindustrie erläutern die Verfasser, ob diese in der Praxis gängige tarifliche Differenzierung zwischen den Arbeitnehmern mit höherrangigem Recht vereinbar ist. 

(eh)

Urlaubsrecht

Die urlaubsrechtliche Rechtsprechung im Umbruch - Zur Rückwirkung der Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers

Prof. Dr. Adam Sagan, MJur., Bayreuth, NZA 2020, 350-353

Im Zentrum des Beitrags stehen die Entscheidungen Schultz-Hoff und KHS des EuGH (Urt. v. 20.1.2009, Rs. C-350/06 und C-520/06 sowie Urt. v. 22.11.2011, Rs. C-214/10). Darin geht es um den Verfall des Urlaubsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG (insb. nach unterlassener Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers). Zunächst wird die Rechtsprechungsentwicklung von BAG und EuGH nachgezeichnet. Im Anschluss wird darauf eingegangen, wie weit – auch unter Vertrauensschutzgesichtspunkten – eine Rückwirkung der EuGH-Rechtsprechung möglich ist.

(hl)

Iudex calculat: Umrechnung des Urlaubs bei Veränderung der Wochenarbeitszeit

Prof. Dr. Frank Bayreuther, Passau, NZA 2020, 353-356

Der Beitrag basiert auf zwei Urteilen des BAG (Urt. v. 21.5.2019, 9 AZR 259/18 sowie Urt. v. 19.3.2019, 9 AZR 406/17), bei denen es um die Berechnung des gesetzlichen Jahresurlaubs geht, wenn während des laufenden Jahres eine Änderung der Arbeitszeitregelung erfolgt ist. Die Grundformel lautet dabei: (20 Arbeitstage x Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht) geteilt durch 260 Arbeitstage. Als Tage mit Arbeitspflicht gelten auch gesetzliche Feiertage, Tage bei Krankheit, vorübergehender Verhinderung usw. Der Verfasser zeigt und rechnet vor diesem Hintergrund mehrere Beispiele.

(hl)

 

D. Entscheidungsbesprechungen

„Bürgenhaftung nach dem AEntG für Sozialkassenbeiträge ausländischer Arbeitgeber“

RA Dr. Sven Lohse/Wiss.Mit. Kira Fritsche, Düsseldorf, DB 2020, 901

(BAG, Urteil vom 30.10.2019 – 10 AZR 567/17)

(gk)

„Keine Mitbestimmung des Betriebsrats über außerbetriebliche Wegezeiten“

RAin Dr. Sarah Reinhardt-Kasperek, München, DB 2020, 902

(BAG, Beschluss vom 22.10.2019 – 1 ABR 11/18)

(gk)

„Der Einsatz von Fremdpersonal mit Scheinwerkvertrag ist Arbeitnehmerüberlassung“

RA Dr. Markus Kappenhagen, Düsseldorf, DB 2020, 903

(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5.12.2019 – 21 TaBV 489/19)

(gk)

„Anrechnung von Vordienstzeiten bei betrieblicher Altersversorgung“

RAe Dr. Christoph Fingerle/Dr. Andreas Schubert, Freiburg, DB 2020, 904

(BAG, Urteil vom 19.11.2019 – 3 AZR 332/18)

(gk)

„BAG zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim betrieblichen Gesundheitsschutz“

RAin Stefanie Scheifele, München, DB 2020, 958

(BAG, Beschluss vom 19.11.2019 – 1 ABR 22/18)

(gk)

„Anpassungsprüfung einer betrieblichen Altersversorgung nach Aufhebungsvereinbarung“

Ass. iur. Hendrik Völkerding, Düsseldorf/Bonn, DB 2020, 959

(BAG, Urteil vom 19.11.2019 – 3 AZR 281/18)

(gk)

„Ablösung einer Versorgungsordnung im Zuge eines Betriebsübergangs – Anforderungen und Grenzen“

RAin Kathrin Reitner, München, DB 2020, 960

(BAG, Urteil vom 22.10.2019 – 3 AZR 429/18)

(gk)

„Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall trotz Ende des Arbeitsverhältnisses“

RAin Kathrin Vossen, Köln, DB 2020, 1015

(LAG Nürnberg, Urteil vom 10.12.2019 – 7 Sa 364/18)

(gk)

„Ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und notwendige Einladung zum Vorstellungsgespräch“

RA Dr. Frank Zaumseil, Frankfurt/M., DB 2020, 1016

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.11.2019 – 15 Sa 949/19)

(gk)

„Zweistufige Ausschlussklausel Revisited!“

RA Prof. Dr. Paul Melot de Beauregard, Düsseldorf, DB 2020, 1071

(BAG, Urteil vom 3.12.2019 – 9 AZR 44/19)

(gk)

“Beitragspflicht nicht tarifgebundener Arbeitgeber im Sozialkassenverfahren des Baugewerbes"

Dr. Michael Weber, München, DB 2020, 1072

(BAG, Urteil vom 30.10.2019 – 10 AZR 523/17)

(gk)

Unabdingbarkeit des Anspruchs auf Feiertagsvergütung eines Arbeitnehmers

RA Marcel Hagedorn, Köln, AuR 2020, 229-230

(BAG, Urteil vom 16.10.2019 – 5 AZR 352&18, gewerkschaftlicher Rechtsschutz)

(eh)

Wanderarbeitnehmer/Leistungen aus Rentenversicherung und Kindergeld/Wohnsitz-/Beschäftigungsstaat

Prof. Dr. Ulrich Becker, München, ZESAR 2020, 176-180

(EuGH, Urteil vom 19.9.2019 – verb. Rs. C-95/18 & C-96/18)

(eh)

Freizügigkeit/Vordienstzeiten/Entlohnungssystem

Mag. Dr. Gregor Erler, Linz, ZESAR 2020, 185-187

(EuGH, Urteil vom 10.10.2019 – C-703/17)

(eh)

Die neue Bedeutung der Verjährung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen

RA Dr. Jan Fritz Geiger, Ort unbekannt, NZA 2020, 359-362 

(BAG, Urteil vom 19.3.2019 – 9 AZR 881/16)

(hl)

Keine zusätzlichen Leistungen für erhöhten Bedarf durch Corona-Pandemie

RiSG Dr. Martin Kellner, LL.M., Freiburg im Breisgau, NJW 2020, 1389-1392

(SG Konstanz, Beschluss vom 2.4.2020 – S 1 AS 560/20 ER)

(hl)

Die Gestaltung von Arbeitsverträgen in der Zeitarbeitsbranche zum Ausschluss des Gleichstellungsgrundsatzes

RA Dr. Alexander Bissels, Köln, NZA 2020, 427-431

(BAG, Urteil vom 16.10.2019 – 4 AZR 66/8)

(hl)

Begrenzung der Hauptleistungspflichten auf die jeweilige Saison 

RA Prof. Dr. Achim Schunder, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2020, 210 

(BAG, Urteil vom 19.11.2019 – 7 AZR 582/17)

(hl)

Vorgerichtliche Rechtsverfolgung – Kein Kostenerstattungsanspruch 

RA Prof. Dr. Achim Schunder, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2020, 210-211 

(BAG, Urteil vom 28.11.2019 – 8 AZR 293/18)

(hl)

Staatlich geprägte Arbeitgeberverbände als Grundrechtsträger

RA Prof. Dr. Achim Schunder, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2020, 211-212 

(BVerwG, Urteil vom 12.12.2019 – 8 C 8/19)

(hl)

Zulässigkeit von Feststellungsanträgen bei Mitbestimmungsrechten

RA Prof. Dr. Achim Schunder, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2020, 212

(BAG, Beschluss vom 19.11.2019 – 1 ABR 2/18)

(hl)

Spanien: Sind Fahrradkuriere Arbeitnehmer?

Philipp Rother, München, EuZA 2020, 274

(Juzgado de lo Social de Madrid, Urteil vom 11.2.2019 – (SJSO) 279/2019, ECLI:ES:JSO:2019:279)

(hl)

Spanien: Neuer Tarifvertrag, alte Ausnahmen

Unbekannt, EuZA 2020, 273

(Tribunal Supremo (TS), Sala de lo Social, Urteil vom 10.7.2019 – (STS) 2637/2019, ECLI:ES:TS:2019:2637)

(hl)

Italien: Rechtsfolgen für Arbeitgeber bei rechtswidrigen Kündigungen

Sophia Aiello, München, EuZA 2020, 272

(Corte di Cassazione, Urteil vom 13.3.2019 – n. 7167)

(hl)

Italien: Diskriminierung bei Massenentlassungen

Unbekannt, EuZA 2020, 271

(Corte di Cassazione, Urteil vom 24.5.2019 – n. 14254)

(hl)

Frankreich: Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen

Emily Hannemann, München, EuZA 2020, 270

(Cour de cassation, Chambre sociale (Cass. Soc.), Urteil vom 28.5.2019 – 17-17.929)

(hl)

Vereinigtes Königreich: Tarifverhandlungen untergrabende Anreize

Philipp Rother, München, EuZA 2020, 267

(Court of Appeal, Urteil vom 13.6.2019, [2019] EWCA Civ 1009, Kostal UK Ltd v Dunley and others)

(hl)

Vereinigtes Königreich: Mindestlohnaufzeichnungen nach Betriebsübergang

Wencke Salmen, München, EuZA 2020, 269

(Employment Appeal Tribunal, Urteil vom 2.5.2019, UKEAT/0170/18/JOJ, Mears Homecare Ltd v Bradburn and others)

(hl)

Vereinigtes Königreich: Sprungbrettverfügung

Sabrina Link, München, EuZA 2020, 266

(High Court, Urteil vom 2.3.2018, [2018] EWHC 404 (QB), Aquinas Education Ltd v Miller and others)

(hl)

Vereinigtes Königreich: Diskriminierung aufgrund stereotyper Annahmen über das Geschlecht

Johanna Blohm, München, EuZA 2020, 265

(Employment Appeal Tribunal, Urteil vom 28.6.2019, UKEAT/0164/18/RN, Commerzbank AG v Rajput)

(hl)

Verletzung des Art. 11 EMRK durch Streikverbot für Lokführer

Prof. Dr. Lena Rudlowski, Gießen, EuZA 2020, 256-264 

(EGMR, Urteil vom 20.11.2018 – Nr. 44873/09, Rs. Ognevenko/Russia)

(hl)

Betriebsübergang in einem Reorganisationsverfahren

Prof. Dr. Georg Caspers, Erlangen-Nürnberg, EuZA 2020, 236-245

(EuGH, Urteil vom 16.5.2019 – Rs. C-509/17)

(hl)

Berechnung einer Entlassungsentschädigung nach einem Elternurlaub in Teilzeit

PD Dr. Anne Christin Wietfeld, Bielefeld, EuZA 2020, 246-255

(EuGH, Urteil vom 8.5.2019 – Rs. C-486/18)

(hl)

Betriebsübergang im betriebsmittelgeprägten Betrieb ohne Übernahme von Betriebsmitteln 

RiArbG Lore Seidel, Cottbus, NZA 2020, 498-500

(EuGH, Urteil vom 27.2.2020 – Rs. C-298/18)

(hl)

Unerlaubte Weiterbeschäftigung eines Leiharbeitnehmers

RiLSG Bayern Dr. Christian Zieglmeier, München, NJW 2020, 1597-1600

(BayObLG, Beschluss vom 22.1.2020 – 201 ObOWi 2474/19)

(hl)

Wirtschaftliche Einheit bei Auftragsneuvergabe von Busverkehr 

RA Prof. Dr. Achim Schunder, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2020, 243

(EuGH, Urteil vom 27.2.2020 – Rs. C-298/18)

(hl)

Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen Ansprüchen 

RA Prof. Dr. Achim Schunder, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2020, 244

(BAG, Urteil vom 24.10.2019 – 8 AZR 528/18)

(hl)

Anpassungsprüfungspflicht bei Zusage einer Gesamtversorgung 

RA Prof. Dr. Achim Schunder, Frankfurt a.M., NJW-Spezial 2020, 244

(BAG, Urteil vom 19.11.2019 – 3 AZR 281/18)

(hl)

Während der Freistellungsphase in Altersteilzeit eines Blockmodells entsteht kein Urlaubsanspruch

RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen, BB 2020, 1024

(BAG, Urteil vom 24.9.2019 – 9 AZR 481/18)

(hl)

Verfassungsmäßigkeit des Kopftuchverbots für Rechtsreferendarinnen

Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2020, 274-276

(BVerfG, Beschluss vom 14.1.2020 – 2 BvR 1333/17)

(hl)

Wirksamkeit einer Verfallfrist ohne Ausschluss von Haftungsansprüchen nach § 309 Nr. 7 BGB

Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2020, 278

(BAG, Urteil vom 22.10.2019 – 9 AZR 532/18)

(hl)

Unmittelbare Arbeitgeberpflicht zur Einführung objektiver Arbeitszeiterfassung 

RA Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2020, 279

(ArbG Emden, Urteil vom 20.2.2020 – 2 Ca 94/19)

(hl)

Dienstplanänderungen auch bei Herausnahme von Leiharbeitnehmern mitbestimmt 

RiArbG Olaf Möllenkamp, NZA-RR 2020, 280

(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.11.2019 – 11 TaBV 837/19)

(hl)